Die Studierendencamps organisiert durch das Ministerium für Jugend und Sport - 2021

Die Studierenden, die einen der Babeș-Bolyai-Universität zugeteilten kostenlosen Platz in den Studierendencamps während der Sommerferien in Anspruch nehmen können sind diejenigen die kumulativ folgende Kriterien erfüllen (vgl. Art. 4 und 5 der Methodologie):

1. Allgemeine Kriterien:

  • a) Sie sind an einem Vollzeit-Studiengang des Bachelor- oder Masterstudiums immatrikuliert;
  • b) Sind unter 35 Jahre alt (entsprechend den Bestimmungen des Art. 2 Abs. 2, Buchstabe a) des Jugendgesetzes 350/2006);

2. Spezielle Kriterien:

  • a) Sozialfälle (vgl. Art. 5 Abs. (1), Buchstabe a) der Methodologie);
  • b) Studierende, die alle Prüfungen bestanden haben und besondere Leistungen im vorherigen Studienjahr vorweisen können (für die Studierenden des II. Studienjahres oder ältere), oder im I. Semester des laufenden Studienjahres (für Studierende des I. Studienjahres)

Gesetzgebung und andere Ressourcen