Die Studienbeiträge für rumänische Staatsübrger/innen und Bürger/innen der EU¹, EWR² und CH³
Die Studiengebühren können entweder in ihrer Gänze oder in Raten bezahlt werden.
Die Ratenzahlung erfolgt folgendermaßen:
Bis zur Bestätigung des Studienplatzes für die Studierenden des I. Studienjahres, bzw. bis zum 15. Oktober für die Studierenden der anderen Studienjahren, mindestens 25% des jährlichen Beitrags;
Bis am 5. Dezember, mindestens 50% des Jahresbeitrags;
Bis am 15. März, mindestens 75% des Jahresbeitrags;