Achtung!
- Die Urkunden werden in den ersten drei Jahren nach dem Bestehen der Abschlussprüfung kostenlos übergeben.
- Für die Herausgabe der Abschlussurkunden an Absolvent/innen, die die Abschlussprüfungen bis am 31. Mai 2022 bestehen haben, wird keine Aufbewahrungsgebühr fällig.
- Beginnend mit dem 1. Oktober 2025 gilt eine Aufbewahrungsgebühr von 200 Lei für die nicht abgeholten Unterlagen der Absolvent/innen, die die Abschlussprüfung zwischen dem 1. Juni 2022 – 30. September 2022 bestanden haben.
- DIE GEBÜHREN WERDEN AUSSCHLIEßLICH BEI DER DIENSTSTELLE FÜR STUDIENUNTERLAGEN ENTRICHTET, wenn die Unterlagen abgeholt werden.
- Die Studienabschluss-Bescheinigung (die die eigentliche Abschlussurkunde ersetzt) kann beim Sekretariat der absolvierten Fakultät abgeholt werden.
Notwendige Unterlagen für die Einreichung:
Für die Studienunterlagen mit „Platz für Foto”: zwei Farbfotos jüngeren Datums, 3x4 cm, erstellt von einem professionellen Fotostudio, auf porösem Fotopapier (nur wenn diese nicht bei der Fakultät bereits eingereicht wurden)
Achtung: Die Urkunden werden mit nicht entsprechenden Fotos nicht versehen.
Die Studienunterlagen und die universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde, Matrikelblatt oder Stand der Studienleistungen werden nur an die betreffende Person herausgegeben.
Falls diese sich nicht persönlich präsentieren kann, können die Urkunden an eine beauftragte Person herausgegeben werden, auf der Grundlage einer notariell oder anwaltlich beglaubigten Vollmacht, in welcher ausdrücklich aufgeführt wird, dass der Ermächtigte die Studienunterlagen oder universitäre Urkunden entgegennehmen kann.
Falls die notarielle Vollmacht auf dem Gebiet eines anderen Staates erstellt wurde, wird diese im Original eingereicht, begleitet von einer beglaubigten Übersetzung (nur für den Fall der Vollmachten die nicht in einer anderen Sprache als Englisch, Deutsch und Ungarisch verfasst sind). Das Dokument muss eine Apostille tragen oder von den Behörden des Staates, auf dessen Gebiet dieses herausgegeben wurde, überbeglaubigt werden, außer den Fällen in welchen diese Staaten mit Rumänien Konventionen, Verträge oder andere Abkommen zur juridischen Assistenz in Zivilsachen abgeschlossen haben, welche die Befreiung von jedweder Überbeglaubigung vorsehen. Es werden die Vollmachten akzeptiert, welche durch die Botschaften oder Konsulate Rumäniens in verschiedenen Staaten erstellt wurden. Die durch die Unterschrift eines Botschafters oder Konsuls erstellten Vollmachten müssen nicht nochmals mit Apostille versehen oder überbeglaubigt werden.
Das analytische Programm wird dem Titular oder einer anderen Person ausgehändigt, ohne Vorlage einer notariellen oder anwaltlichen Vollmacht.
Achtung!Beginnend mit den Absolvent/innen des Jahrgangs 2020, werden die Abschlusszertifikate für die psychopädagogische Bildung bei der Dienststelle für Studienunterlagen herausgegeben. Die Absolvent/innen des psychopädagogischen (Lehramts-) Moduls, Stufe I und Stufe II, die dieses Modul als Studierende absolviert haben, erhalten das Abschlusszertifikat für die psychopädagogische Bildung nur nach dem Erhalt der Bachelor-, bzw. Master-Abschlussurkunde.
Im Fall des Verlusts, der Zerstörung, Beschädigung, Laminierung von Studienunterlagen werden Duplikate erstellt.
Für die Herausgabe des Duplikats eines Dokuments muss die betreffende Person einen Antrag an die Leitung der Einrichtung stellen, begleitet fallweise von folgenden Unterlagen:
Der Antrag kann von der betreffenden oder von einer beauftragten Person verfasst werden.
Die Frist für die Herausgabe der Duplikate der Studienunterlagen beträgt höchstens 30 Tage nach der Genehmigung des Antrags.
Die Herausgabe eines Duplikats einer Studienurkunde erfolgt unter den Bedingungen des Kapitels „Herausgabe der Studienunterlagen und der universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde, Matrikelblatt oder Stand der Studienleistungen”.
Das Modell des Antrags für die Herausgabe des Duplikats befindet sich unter dem Link: (Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen)
Modell der eidesstattlichen Erklärung (Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen)
Für die Herausgabe des Authentizitätsnachweises für die Studienunterlagen und der universitären Urkunden wie das Beiblatt der Abschlussurkunde, oder das Matrikelblatt, kann die betreffende Person dies bei der Dienststelle für Studienunterlagen durch die Vorlage folgender Unterlagen beantragen:
Die Frist für die Herausgabe der Authentizitätsnachweise für die Studienunterlagen beträgt zwei Arbeitstage nach der Einreichung der Unterlagen bei der Dienststelle für Studienunterlagen.
Das Modell des Antrags für die Herausgabe des Authentizitätsnachweises befindet sich unter folgendem Link: (Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen)
Bis zur Erstellung der Abschlussurkunde erhalten die Absolvent/innen, welche die Abschlussprüfung bestanden haben, einen Nachweis der Absolvierung des Studiums, welcher dem Titular dieselben Rechte wie die Urkunde verleiht und die gleichen Informationen und Unterschriften wie diese enthält, sowie Angaben zur Form des erfolgten Studiums, dessen Dauer, und die jeweiligen Studienleistungen.
In begründeten Fällen, wenn der Nachweis der Absolvierung des Studiums im Ausland nicht anerkannt wird, kann die Abschlussurkunde im Eilverfahren erstellt werden. Der diesbezügliche Antrag, zusammen mit dem Beleg der Einzahlung der Gebühr (150 Lei) müssen bei der Dienststelle für Studienunterlagen eingereicht werden (siehe den Abschnitt zur Einzahlungsmöglichkeiten der Gebühren).
Achtung!
Bevor der Antrag für die Herausgabe der Abschlussurkunde im Eilverfahren gestellt wird, bitte bei der Dienststelle für Studienunterlagen nachfragen, ob die Typenformulare für die Abschlussurkunden verfügbar sind.
Die Frist für die Herausgabe der Abschlussurkunden im Eilverfahren beträgt fünf Arbeitstage ab dem Eingang des Antrags.
Das Modell des Antrags für die Herausgabe der Abschlussurkunde im Eilverfahren befindet sich unter folgendem Link (Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen)
Achtung!
Die Aufbewahrungsgebühr kann ausschließlich bei der Dienststelle für Studienunterlagen durch die eigene Online-Zahlungsplattform eingezahlt werden.