Notwendige Unterlagen für die Einreichung:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Original) oder Geburtsurkunde (Original oder Kopie);
-
Für die Studienunterlagen mit „Platz für Foto”: zwei Farbfotos jüngeren Datums, 3x4 cm, erstellt von einem professionellen Fotostudio, auf porösem Fotopapier (nur wenn diese nicht bei der Fakultät bereits eingereicht wurden)
Achtung: Die Urkunden werden mit nicht entsprechenden Fotos nicht versehen.
- Für die Herausgabe der Bachelor-, Master- und Promotionsurkunden: der QR-Code welcher nach der Ausfüllung des Online-Fragebogens zur Integration der Absolvent/innen der BBU in den Arbeitsmarkt eingeblendet wird.
- Der Fragebogen für die Absolvent/innen ist unter dem folgenden Link abrufbar; bitte die entsprechende Stufe des absolvierten Studiums auswählen. (https://insertiepm.ubbcluj.ro).
- Bitte speichern oder drucken Sie den QR-Code aus, der Ihnen per Mail zugesendet oder am Ende des Fragebogens eingeblendet wird.
- Der QR-Code kann zwecks Annahme bei der Dienststelle für Studienunterlagen entweder auf einem Smartphone oder anderem Gerät, oder ausgedruckt, binnen 6 Monaten nach der Erstellung vorgelegt werden.
- Der Beschluss des Verwaltungsrates der BBU betreffend die Ausfüllung des Fragebogens zur Integration der Absolvent/innen der BBU in den Arbeitsmarkt befindet sich unter dem folgenden Link: (Clicken Sie hier um zum Beschluss geleitet zu werden)
Die Studienunterlagen und die universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde, Matrikelblatt oder Stand der Studienleistungen werden nur an die betreffende Person herausgegeben.
Falls diese sich nicht persönlich präsentieren kann, können die Urkunden an eine beauftragte Person herausgegeben werden, auf der Grundlage einer notariell oder anwaltlich beglaubigten Vollmacht, in welcher ausdrücklich aufgeführt wird, dass der Ermächtigte die Studienunterlagen oder universitäre Urkunden entgegennehmen kann.
Falls die notarielle Vollmacht auf dem Gebiet eines anderen Staates erstellt wurde, wird diese im Original eingereicht, begleitet von einer beglaubigten Übersetzung (nur für den Fall der Vollmachten die nicht in einer anderen Sprache als Englisch, Deutsch und Ungarisch verfasst sind). Das Dokument muss eine Apostille tragen oder von den Behörden des Staates, auf dessen Gebiet dieses herausgegeben wurde, überbeglaubigt werden, außer den Fällen in welchen diese Staaten mit Rumänien Konventionen, Verträge oder andere Abkommen zur juridischen Assistenz in Zivilsachen abgeschlossen haben, welche die Befreiung von jedweder Überbeglaubigung vorsehen. Es werden die Vollmachten akzeptiert, welche durch die Botschaften oder Konsulate Rumäniens in verschiedenen Staaten erstellt wurden. Die durch die Unterschrift eines Botschafters oder Konsuls erstellten Vollmachten müssen nicht nochmals mit Apostille versehen oder überbeglaubigt werden.
Das analytische Programm wird dem Titular oder einer anderen Person ausgehändigt, ohne Vorlage einer notariellen oder anwaltlichen Vollmacht.
Achtung!
Beginnend mit den Absolvent/innen des Jahrgangs 2020, werden die Abschlusszertifikate für die psychopädagogische Bildung bei der Dienststelle für Studienunterlagen herausgegeben. Die Absolvent/innen des psychopädagogischen (Lehramts-) Moduls, Stufe I und Stufe II, die dieses Modul als Studierende absolviert haben, erhalten das Abschlusszertifikat für die psychopädagogische Bildung nur nach dem Erhalt der Bachelor-, bzw. Master-Abschlussurkunde.