Dienststelle für Studienunterlagen

Achtung!

Für die Herausgabe der (bislang nicht abgeholten) Studienunterlagen, die vor mehr als drei Jahren ab dem Bestehen der Studienabschlussprüfung erstellt wurden, wird eine Aufbewahrungsgebühr in Höhe von 200 Lei fällig. Die Gebühr kann ausschließlich bei der Dienststelle für Studienunterlagen durch die Online-Zahlungsplattform eingezahlt werden. Diese Vorschrift findet Anwendung im Fall der Absolvent/innen, die die Abschlussprüfung ab Juni 2022 bestanden haben; für die vorher erstellten Studienunterlagen sind keine Aufbewahrungsgebühren fällig.

Die Studienabschluss-Bescheinigung (die die eigentliche Abschlussurkunde ersetzt) kann beim Sekretariat der absolvierten Fakultät abgeholt werden.

Adina Mărginean - Leiterin
E-mail: adina.marginean@ubbcluj.ro
Tel: +40 264 405300, DW 5356
Delia Raita
E-mail: delia.raita@ubbcluj.ro
Zsófia Bányai
E-mail: zsofia.banyai@ubbcluj.ro
Andreea Făiniță
E-mail: andreea.fainita@ubbcluj.ro
Mihaiela Pascari
E-mail: mihaela.pascari@ubbcluj.ro
Meda Popa
E-mail: meda.popa@ubbcluj.ro
Daniela Rusu
E-mail: rusu.daniela@ubbcluj.ro
Enikő Zsoldos
E-mail: eniko.zsoldos@ubbcluj.ro
Alina Parocescu
E-mail: alina.parocescu@ubbcluj.ro
Anca Trif
E-mail: anca.trif@ubbcluj.ro
Anträge auf die Durchprüfung des Studienverlaufs (für Absolvent/innen):
E-mail: verification.actestudii@ubbcluj.ro

Notwendige Unterlagen für die Einreichung:

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Original) oder Geburtsurkunde (Original oder Kopie);
  1. Für die Studienunterlagen mit „Platz für Foto”: zwei Farbfotos jüngeren Datums, 3x4 cm, erstellt von einem professionellen Fotostudio, auf porösem Fotopapier (nur wenn diese nicht bei der Fakultät bereits eingereicht wurden)

    Achtung: Die Urkunden werden mit nicht entsprechenden Fotos nicht versehen.

  1. Für die Herausgabe der Bachelor-, Master- und Promotionsurkunden: der QR-Code welcher nach der Ausfüllung des Online-Fragebogens zur Integration der Absolvent/innen der BBU in den Arbeitsmarkt eingeblendet wird.
    • Der Fragebogen für die Absolvent/innen ist unter dem folgenden Link abrufbar; bitte die entsprechende Stufe des absolvierten Studiums auswählen. (https://insertiepm.ubbcluj.ro).
    • Bitte speichern oder drucken Sie den QR-Code aus, der Ihnen per Mail zugesendet oder am Ende des Fragebogens eingeblendet wird.
    • Der QR-Code kann zwecks Annahme bei der Dienststelle für Studienunterlagen entweder auf einem Smartphone oder anderem Gerät, oder ausgedruckt, binnen 6 Monaten nach der Erstellung vorgelegt werden.
    • Der Beschluss des Verwaltungsrates der BBU betreffend die Ausfüllung des Fragebogens zur Integration der Absolvent/innen der BBU in den Arbeitsmarkt befindet sich unter dem folgenden Link: (Clicken Sie hier um zum Beschluss geleitet zu werden)

Die Studienunterlagen und die universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde, Matrikelblatt oder Stand der Studienleistungen werden nur an die betreffende Person herausgegeben.

Falls diese sich nicht persönlich präsentieren kann, können die Urkunden an eine beauftragte Person herausgegeben werden, auf der Grundlage einer notariell oder anwaltlich beglaubigten Vollmacht, in welcher ausdrücklich aufgeführt wird, dass der Ermächtigte die Studienunterlagen oder universitäre Urkunden entgegennehmen kann.

Falls die notarielle Vollmacht auf dem Gebiet eines anderen Staates erstellt wurde, wird diese im Original eingereicht, begleitet von einer beglaubigten Übersetzung (nur für den Fall der Vollmachten die nicht in einer anderen Sprache als Englisch, Deutsch und Ungarisch verfasst sind). Das Dokument muss eine Apostille tragen oder von den Behörden des Staates, auf dessen Gebiet dieses herausgegeben wurde, überbeglaubigt werden, außer den Fällen in welchen diese Staaten mit Rumänien Konventionen, Verträge oder andere Abkommen zur juridischen Assistenz in Zivilsachen abgeschlossen haben, welche die Befreiung von jedweder Überbeglaubigung vorsehen. Es werden die Vollmachten akzeptiert, welche durch die Botschaften oder Konsulate Rumäniens in verschiedenen Staaten erstellt wurden. Die durch die Unterschrift eines Botschafters oder Konsuls erstellten Vollmachten müssen nicht nochmals mit Apostille versehen oder überbeglaubigt werden.

Das analytische Programm wird dem Titular oder einer anderen Person ausgehändigt, ohne Vorlage einer notariellen oder anwaltlichen Vollmacht.

Achtung!

Beginnend mit den Absolvent/innen des Jahrgangs 2020, werden die Abschlusszertifikate für die psychopädagogische Bildung bei der Dienststelle für Studienunterlagen herausgegeben. Die Absolvent/innen des psychopädagogischen (Lehramts-) Moduls, Stufe I und Stufe II, die dieses Modul als Studierende absolviert haben, erhalten das Abschlusszertifikat für die psychopädagogische Bildung nur nach dem Erhalt der Bachelor-, bzw. Master-Abschlussurkunde.


Da die Diplome der Absolvent/innen, welche den Studienabschluss zwischen Juni 1983 und Februar 1994 von keinen Matrikelblättern begleitet wurden, können sich diese an die absolvierte Fakultät für die Erstellung des Matrikelblattes wenden. Die Matrikelblätter werden von der Dienststelle für Studienunterlagen erstellt, unter den Bedingungen des Kapitels „Herausgabe der universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde/ Matrikelblatt/ Stand der Studienleistungen”.

Im Fall des Verlusts, der Zerstörung, Beschädigung, Laminierung von Studienunterlagen werden Duplikate erstellt.

Für die Herausgabe des Duplikats eines Dokuments muss die betreffende Person einen Antrag an die Leitung der Einrichtung stellen, begleitet fallweise von folgenden Unterlagen:

  • Schriftliche Erklärung der betreffenden Person mit der Angabe aller Elemente zur Identifikation und der Umstände, in welchen das Dokument verloren, zerstört oder beschädigt wurde;
  • Die mit „dem Original entsprechend” zertifizierte Kopie der Geburtsurkunde;
  • Zwei Farbfotos des Inhabers der Dokumente, jüngeren Datums, auf porösem Fotopapier, Format 3x4 cm, für alle Studienunterlagen mit „Platz für Foto”;
  • Die Belege der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens (Monitorul Oficial al României), III. Abteilung, des Inserats zum Verlust oder Zerstörung des Dokuments;
  • Das beschädigte oder laminierte Dokument, im Original;
  • Die notarielle oder anwaltliche Vollmacht, in „dem Original entsprechend” zertifizierter Form;
  • Die Belege der Einzahlung der Gebühr für die Herausgabe des Duplikats (400 Lei) (siehe den Abschnitt zur Einzahlungsmöglichkeiten der Gebühren).

Der Antrag kann von der betreffenden oder von einer beauftragten Person verfasst werden.

Die Frist für die Herausgabe der Duplikate der Studienunterlagen beträgt höchstens 30 Tage nach der Genehmigung des Antrags.

Die Herausgabe eines Duplikats einer Studienurkunde erfolgt unter den Bedingungen des Kapitels „Herausgabe der Studienunterlagen und der universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde, Matrikelblatt oder Stand der Studienleistungen”.

Das Modell des Antrags für die Herausgabe des Duplikats befindet sich unter dem Link: (Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen)

Modell der eidesstattlichen Erklärung (Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen)


Für die Herausgabe des Authentizitätsnachweises für die Studienunterlagen und der universitären Urkunden wie das Beiblatt der Abschlussurkunde, oder das Matrikelblatt, kann die betreffende Person dies bei der Dienststelle für Studienunterlagen durch die Vorlage folgender Unterlagen beantragen:

  • Antrag auf die Herausgabe des Nachweises;
  • Die Studienunterlagen oder universitären Urkunden für welche die Nachweise beantragt werden (im Original und einfachen Kopien; im Fall des analytischen Programms nur die einfache Kopie des nominalen Nachweises);
  • Die Belege der Einzahlung der Gebühr für die Herausgabe des Nachweises (200 Lei) (siehe den Abschnitt zur Einzahlungsmöglichkeiten der Gebühren).

Die Frist für die Herausgabe der Authentizitätsnachweise für die Studienunterlagen beträgt zwei Arbeitstage nach der Einreichung der Unterlagen bei der Dienststelle für Studienunterlagen.

Das Modell des Antrags für die Herausgabe des Authentizitätsnachweises befindet sich unter folgendem Link: (Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen)


Bis zur Erstellung der Abschlussurkunde erhalten die Absolvent/innen, welche die Abschlussprüfung bestanden haben, einen Nachweis der Absolvierung des Studiums, welcher dem Titular dieselben Rechte wie die Urkunde verleiht und die gleichen Informationen und Unterschriften wie diese enthält, sowie Angaben zur Form des erfolgten Studiums, dessen Dauer, und die jeweiligen Studienleistungen.

In begründeten Fällen, wenn der Nachweis der Absolvierung des Studiums im Ausland nicht anerkannt wird, kann die Abschlussurkunde im Eilverfahren erstellt werden. Der diesbezügliche Antrag, zusammen mit dem Beleg der Einzahlung der Gebühr (150 Lei) müssen bei der Dienststelle für Studienunterlagen eingereicht werden (siehe den Abschnitt zur Einzahlungsmöglichkeiten der Gebühren).

Achtung!
Bevor der Antrag für die Herausgabe der Abschlussurkunde im Eilverfahren gestellt wird, bitte bei der Dienststelle für Studienunterlagen nachfragen, ob die Typenformulare für die Abschlussurkunden verfügbar sind.

Die Frist für die Herausgabe der Abschlussurkunden im Eilverfahren beträgt fünf Arbeitstage ab dem Eingang des Antrags.

Das Modell des Antrags für die Herausgabe der Abschlussurkunde im Eilverfahren befindet sich unter folgendem Link (Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen)


  • Durch die Online-Zahlungsplattform der Dienststelle für Studienunterlagen
  • Mit Bargeld oder Karte bei der Zentralkassa, I.C. Brătianu-Str. Nr. 14
  • Durch Banküberweisung oder Postmandat (Details unter Entrichtung der Beitrage und Gebühren)

Achtung!
Die Aufbewahrungsgebühr kann ausschließlich bei der Dienststelle für Studienunterlagen durch die eigene Online-Zahlungsplattform eingezahlt werden.


Empfehlungen

  • Bitte die Originale der Studienunterlagen unter guten Bedingungen aufbewahren und diese im Original für die Bewerbungen einreichen.
  • Bitte die Originale der Studienunterlagen nicht laminieren zu lassen, da es später Schwierigkeiten mit deren Beglaubigung, Vidierung und Versehen mit Apostille geben könnte.