Öffnungszeiten fürs Publikum:
Montag – Freitag: zwischen 9 – 12 Uhr
Der Zugang des Publikums erfolgt ausschließlich zu einem bereits festgelegten Termin.
Online-Vereinbarung eines Termins:
https://eliberare-acte-studii.appointlet.com
Zur Vermeidung der Menschenansammlungen und Verkürzung der Wartezeiten bitten wir Sie, Ihre Termine einzuhalten. Nebst dem Tragen von Atemschutzmasken wird die Beachtung der Sanitärregeln und der minimalen physischen Distanzierung zu anderen Personen empfohlen.
ACHTUNG!
Für die Herausgabe der (bislang nicht abgeholten) Studienunterlagen, die vor mehr als drei Jahren ab dem Bestehen der Studienabschlussprüfung erstellt wurden, wird eine Aufbewahrungsgebühr in Höhe von 200 Lei fällig. Diese Vorschrift findet Anwendung im Fall der Absolvent/innen, die die Abschlussprüfung ab Juni 2022 bestanden haben; für die vorher erstellten Studienunterlagen sind keine Aufbewahrungsgebühren fällig.
- Der Fragebogen für die Absolvent/innen ist unter dem folgenden Link abrufbar; bitte die entsprechende Stufe des absolvierten Studiums auswählen.
https://insertiepm.ubbcluj.ro- Bitte speichern oder drucken Sie den QR-Code aus, der Ihnen per Mail zugesendet oder am Ende des Fragebogens eingeblendet wird.
- Der QR-Code kann zwecks Annahme bei der Dienststelle für Studienunterlagen entweder auf einem Smartphone oder anderem Gerät, oder ausgedruckt, binnen 6 Monaten nach der Erstellung vorgelegt werden.
Der Beschluss des Verwaltungsrates der BBU betreffend die Ausfüllung des Fragebogens zur Integration der Absolvent/innen der BBU in den Arbeitsmarkt befindet sich unter dem folgenden Link: | Clicken Sie hier um zum Beschluss geleitet zu werden |
Die Studienunterlagen und die universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde, Matrikelblatt oder Stand der Studienleistungen werden nur an die betreffende Person herausgegeben.
Falls diese sich nicht persönlich präsentieren kann, können die Urkunden an eine beauftragte Person herausgegeben werden, auf der Grundlage einer notariell oder anwaltlich beglaubigten Vollmacht, in welcher ausdrücklich aufgeführt wird, dass der Ermächtigte die Studienunterlagen oder universitäre Urkunden entgegennehmen kann.
Falls die notarielle Vollmacht auf dem Gebiet eines anderen Staates erstellt wurde, wird diese im Original eingereicht, begleitet von einer beglaubigten Übersetzung. Das Dokument muss eine Apostille tragen oder von den Behörden des Staates, auf dessen Gebiet dieses herausgegeben wurde, überbeglaubigt werden, außer der Fälle in welchen diese Staaten mit Rumänien Konventionen, Verträge oder andere Abkommen zur juridischen Assistenz in Zivilsachen abgeschlossen haben, welche die Befreiung von jedweder Überbeglaubigung vorsehen. Es werden die Vollmachten akzeptiert, welche durch die Botschaften oder Konsulate Rumäniens in verschiedenen Staaten erstellt wurden. Die durch die Unterschrift eines Botschafters oder Konsuls erstellten Vollmachten müssen nicht nochmals mit Apostille versehen oder überbeglaubigt werden.
Das analytische Programm wird dem Titular oder einer anderen Person ausgehändigt, ohne Vorlage einer notariellen oder anwaltlichen Vollmacht.
Da die Diplome der Absolvent/innen, welche den Studienabschluss zwischen Juni 1983 und Februar 1994 von keinen Matrikelblättern begleitet wurden, können sich diese an die absolvierte Fakultät für die Erstellung des Matrikelblattes wenden. Die Matrikelblätter werden von der Dienststelle für Studienunterlagen erstellt, unter den Bedingungen des Kapitels „Herausgabe der universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde/ Matrikelblatt/ Stand der Studienleistungen”
Im Fall des Verlusts, der Zerstörung, Beschädigung, Laminierung von Studienunterlagen werden Duplikate erstellt.
Für die Herausgabe des Duplikats eines Dokuments muss die betreffende Person einen Antrag an die Leitung der Einrichtung stellen, begleitet fallweise von folgenden Unterlagen:
Der Antrag kann von der betreffenden oder von einer beauftragten Person verfasst werden.
Wenn das Duplikat einer Studienurkunde verloren, beschädigt, zerstört oder laminiert wurde, kann dem Titular auf Antrag ein neues Duplikat erstellt werden.Die Frist für die Herausgabe der Duplikate der Studienunterlagen beträgt höchstens 30 Tage nach der Genehmigung des Antrags.
Die Herausgabe eines Duplikats einer Studienurkunde erfolgt unter den Bedingungen des Kapitels „Herausgabe der Studienunterlagen und der universitären Urkunden wie das Beiblatt zur Abschlussurkunde, Matrikelblatt oder Stand der Studienleistungen”.
Für die Herausgabe des Authentizitätsnachweises für die Studienunterlagen und der universitären Urkunden wie das Beiblatt der Abschlussurkunde, oder das Matrikelblatt, gefordert für die Vidierung durch das Ministerium für Bildung und Forschung, Apostilierung oder der Gleichstellung der Studien im Ausland, kann die betreffende Person dies bei der Dienststelle für Studienunterlagen durch die Vorlage folgender Unterlagen beantragen:
Die Frist für die Herausgabe der Authentizitätsnachweise für die Studienunterlagen beträgt zwei Arbeitstage nach der Einreichung der Unterlagen bei der Dienststelle für Studienunterlagen.
Bis zur Erstellung der Abschlussurkunde erhalten die Absolvent/innen, welche die Abschlussprüfung bestanden haben, einen Nachweis der Absolvierung des Studiums, welcher dem Titular dieselben Rechte wie die Urkunde verleiht und die gleichen Informationen und Unterschriften wie diese enthält, sowie Angaben zur Form des erfolgten Studiums, dessen Dauer, und die jeweiligen Studienleistungen.
In begründeten Fällen, wenn der Nachweis der Absolvierung des Studiums im Ausland nicht anerkannt wird, kann die Abschlussurkunde im Eilverfahren erstellt werden. Der diesbezügliche Antrag, zusammen mit dem Beleg der Einzahlung der Gebühr müssen bei der Dienststelle für Studienunterlagen eingereicht werden (die Gebühr beträgt 150 Lei und kann in Bar oder mit Karte bei der Zentralkassa der Universität, I.C. Brătianu-Str. Nr. 14, durch Bank- oder Postüberweisung bezahlt werden).
(Klicken Sie hier für die Infos zu den Zahlungsmöglichkeiten)
Achtung: Bevor der Antrag für die Herausgabe der Abschlussurkunde im Eilverfahren gestellt wird, bitte bei der Dienststelle für Studienunterlagen nachfragen, ob die Typenformulare für die Abschlussurkunden verfügbar sind.
Die Frist für die Herausgabe der Abschlussurkunden im Eilverfahren beträgt fünf Arbeitstage ab dem Eingang des Antrags.
Das Modell des Antrags für die Herausgabe der Abschlussurkunde im Eilverfahren befindet sich unter folgendem Link: Klicken Sie hier um das Formular herunterzuladen
Bitte die Originale der Studienunterlagen unter guten Bedingungen aufbewahren und diese im Original für die Bewerbungen einreichen.
Bitte die Originale der Studienunterlagen nicht laminieren zu lassen, da es später Schwierigkeiten mit deren Beglaubigung, Vidierung und Apostilierung geben könnte.