Studienbeiträge

Die Studienbeiträge für rumänische Staatsübrger/innen und Bürger/innen der EU¹, EWR² und CH³

Die Studiengebühren können entweder in ihrer Gänze oder in Raten bezahlt werden.

Die Ratenzahlung erfolgt folgendermaßen:

  1. Bis zur Bestätigung des Studienplatzes für die Studierenden des I. Studienjahres, bzw. bis zum 15. Oktober für die Studierenden der anderen Studienjahren, mindestens 25% des jährlichen Beitrags;
  2. Bis am 5. Dezember, mindestens 50% des Jahresbeitrags;
  3. Bis am 15. März, mindestens 75% des Jahresbeitrags;
  4. Bis am 15. Mai, 100% des Jahresbeitrags.

HCA bezüglich der Ergreifung besonderer Maßnahmen zur Aussetzung der Strafen im Zusammenhang mit den Studiengebühren - Rate III [Rum.]

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EU¹: Europäische Union; EWR²: Europäischer Wirtschaftsraum; CH³: Helvetische Konföderation