Studienbeiträge, gültig für das Studienjahr 20010-2011

gemäß Beschlusses des Senats der Universität Babeş–Bolyai vom 10. Juni 2010

I. Beiträge für diverse Dienste während des Studienjahres:

 

1. Immatrikulation von Studierenden (im Transferfall), für jedes Niveau 300 lei
2.

Reimmatrikulation der von der Universität exmatrikulierten Studierenden

Reimmatrikulation der in Valuta selbstzahlenden Studierenden, die von unserer Universität exmatrikuliert worden sind und deren Reimmatrikulierung zugelassen wurde

300 lei

220 Euro

3. Transfer der Doktorand/innen an andere Einrichtungen der BBU (Ausnahmen: Todesfall oder Erkranung der Doktoratsleiter/in) 500 lei
4. Transferul der Doktorand/innen der BBU an andere Einrichtungen (Ausnahmefälle: Todesfall oder schwere Erkramkung der Doktoratsleiter/in) 500 lei
5. Rückstände bei der Zahlung der Studienbeiträge 0,07% pro Tag der Verspätung, siehe Studienvertrag
6. Zulassung des Transfers an andere Institutionen und Herausgabe der entsprechenden Studienurkunden (Student/innen) 500 lei
7.

Differenzprüfungen inklussive für das Abschlussjahr (mit Ausnahme derAbsolvent/innen der Kollegien der BBU)

Differenzprüfungen für ausländische selbstzahlende Student/innen

150 lei/Prüfung

220 Euro/Prüfung

8. Nichtbestandene Prüfungen Gebühr entsprechend der Kreditpunktenanzahl der Disziplin
Entsprechend für einen Kreditpunkt = Jährlicher Studienbeitrag/60 Kreditpunkt
9. Beibehaltung und Aufbewahrung der Zulassungsurkunden und der Unterlagen der Bewerber/innen (Originalurkuden) nach dem 15. Dezember 60 lei/Jahr
10. Aufbewahrungsbeitrag für Definitivatsurkunden, Zeugnisse für den I., II. didaktischen Grad, ab jedem 1. September 25 lei/Jahr
11. Didaktische Tätigkeiten außerhalb des Studienplanes, auf Antrag der Studiereden gemäß der Entscheidung des Professorenrates des Fakultät, mit der Bildung einer minimalen Studiengruppe. Gemäß Senatsbeschluß 23.116/ 06.04.2009 betreffend das Entgelt zwischen Fakultäten für die geleisteten didaktischen Tätigkeiten.
 
12. Sprachtests und Herausgabe der Sprachzertifikate
    • Studierende und Angestellte der BBU
    • Personen außerhalb der BBU
    • Sprachtests für selbstzahlende ausländische Studierende (Rumänisch und Fremdsprachen)
    • Teilnehmerurkunde an ALPHA-Sprachkurse
 

60 lei
120 lei

220 Euro

50 Lei

13. Gleichstellung verschiedener Sprachzertificate oder Studienunterlagen 10 lei
14. Bearbeitungsgebühr Kolloquium für den ersten didaktischen Grad (alle kumulierte Etappen für die zwei Jahre) 200 lei
15. Bearbeitungsgebühr Definitivatsprüfung 80 lei
16. Bearbeitungsgebühr zweiter didaktischer Grad 100 lei
17. Wert eines Kreditpunktes DPPD Stufe II - nur für Beitragspflichtige 35 lei
18. Wert eines Kreditpunktes DPPD Stufe I:
  • Einzelspezialisierung;
  • Doppelspezialisierung.
 
29 lei
25 lei
19. Herausgabe der Belege für die Absolvierung des pädagogischen Moduls, für alte Promotionen 100 lei
20. Gebühr für Herausgabe der Gleichstellung einiger Disziplinen des pädagogischen Moduls 15 lei
21. Gebühr Gleichstellung des Doktorats mit dem ersten didaktischen Grad 250 lei
22. Gebühr für die Herausgabe der Zertifikate für die Programme Magister I, II und Perfentionierungsprogramm für Direktor/innen und Inspektor/innen 20 lei
23. Gebühr für die Herausgabe von Belegen (Studienleistungen, Teilnahme an diverse Prüfungen, Kolloquien, an den Programmen der Weiterbildungsmodule, Mentorat usw.) 30 lei
24. Bearbeitungsgebühr der Zulassungsunterlagen für ausländische Studierende außerhalb der EU 50 Euro
25. Postgebühren für die Versendung von Präsentationsmaterialien:
  • Europa
  • USA, Afrika, Australien, Asien
20 Euro
30 Euro

 

II. Gebühren für die Herausgabe von Studienurkunden:

 

1. Herausgabe der Abschlussurkunde (Eilverfahren) in höchstens 2 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags 150 lei
2. Herausgabe der Abschlussurkunde für das pädagogische Modul (Eilverfahren) 25 lei
3. Beglaubigung der Abschluss/Absolvierungs- und Magisterdiploms 50 lei
4. Herausgabe der Verfügung des Rektors (Eilverfahren) 30 lei
5. Erneute Herausgabe der Verfügung des Rektors 45 lei
6. Zusätzliche Eintragungen in die Verfügung des Rektors (nach der Rückkehr) 45 lei
7. Herausgabe analytischer Programme, aufgrund eines Antrags 300 lei
8. Herausgabe von:
  • Duplikaten des Studierendenbüchleins
  • Duplikaten des Studierendenausweises               
  • Duplikaten des Definitivatszeugnisses, des Zeugnisses für die didaktischen Grade I und II, des Lehrerzeugnisses
  • Duplikate der Sprachdiplome
  • Duplikate anderer Diplome
  • Duplikate der Matrikelauszüge
  • Duplikate der Matrikelauszüge für das pädagogische Modul
  • Duplikate der Studienunterlagen
  • andere Duplikate für Studierende

  10 lei
10 lei
100 lei
50 lei
200 lei
200 lei
50 lei

50 lei

9. Unterlagen für die Bewerbung für ausländische Stipendien, inklussive Zeugnisse für die Herausgabe der Visa.:
  • Für Doktorand/innen angestellte der BBU und budgetierte Doktorand/innen
  • Doktorand/innen, welche nicht Angestellte der BBU sind

  50 lei

100 lei

10.   Andere Unterlagen für die Bewerbung für Auslandsstipendien inklussive für die Erlangung der Visa, sowie auch für andere persönliche Zwecke:
  • Budgetierte Doktorand/innen, Angestellte der Universität
  • Doktorand/innen, welche keine Angestellte der BBU sind.

60 lei

120 lei

11. Ausweise des Studiumsstatus für Beteiligung an Auslandsstipendien - Studierende (mit Ausnahme der Sokrates- Erasmus-Stipendiat/innen, und derjenigen, die aufgrund von Universitätsabkommen ein Stipendium erhalten), beginnend mit dem zweiten Exemplar der Ausweise 20 lei/Studienjahr
12. Ausweise des Studiumsstatus aufgrund eines Auftrags der Studierenden, vor der Ausstellung der Matrikelblätter/Diplomanhanges, beginnend mit dem zweiten Exemplar 20 lei /Studienjahr
13. Matrikelauszüge für die Bewerbung an Auslandsstipendien, andere als aus dem Angebot der Universität, sowie auch für persönliche Zwecke (für Studierende) beginnend mit dem zweiten Exemplar 20 lei/Studienjahr
14. Zeugnisse für ausländische Studierende (in rumänischer Sprache)  
15.  

Herausgabe von Studienunterlagen in einer internationalen Sprache für:

-Doktorand/innen/Absolvent/innen/Studierende der BBU

-Doktorand/innen, welche nicht Angestellte der BBU sind

 

20 lei/Seite

40 lei/Seite

 

III. Gebühren für die Beglaubigung/Zertifizierung der Kopien und Übersetzungen der Studienurkunden

 

(Zeugnisse für Studierende, Zertifikate, Diplome, Matrikelblätter) der Absolvent/innen der BBU, welche sich für Stipendien oder Arbeitsplätze in der EU, USA oder Kanada bewerben:


  1 .
Übersetzung der Studienunterlagen
- Übersetzung
- Fotokopieren (für mehrere Exemplare derselben Übersetzung)
  20 lei/Seite
0,5 lei/Seite
  2. Zertifizierung der Kopie des Staatsdiploms und der zwei Diplomanhänge (1 Exemplar) 40 lei
  3. Zertifizierung der Übersetzung des Staatsdiploms und der zwei Anhänge auf Französisch/englisch, 1 Exemplar 80 lei
  4. Zertifizierung der Kopie des Abschlussdiploms und der zwei Anhänge in rumänischer Sprache, 1 Exemplar 40 lei
  5. Zertifizierung der Übersetzung des Abschlussdiploms und der zwei Anhänge auf Englisch/französisch, 1 Exemplar 80 lei
  6. Zertifizierung der Kopie des Magisterdiploms samt Anhang auf Rumänisch, 1 Exemplar 40 lei
  7. Zertifizierung der Übersetzung des Magisterdiploms und des Anhangs auf Englisch/Französisch, 1 Exemplar 100 lei

Die Übersetzungen und Beglaubigungen werden an der Fakultät für Sprachwissenschaften durchgeführt (Frau Cornelia Moldovan) oder an dem Zentrum LINGUA (an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Unternehmensmanagement). Die Gebühren sind an der Zentralkassa der Universität einzuzahlen.

 

IV. Gebühren für diverse Zeugnisse aus dem Archiv der Universität:

 

  1. Ausweis des Studiumsstatus aufgrund eines Antrages der Absolvent/innen 80 lei
  2. Ausweise betreffend die Gehälter, für eine Zeitspanne von über 5 JahrenAdeverinţe de salarizare pentru o perioadă de peste 5 ani 60 lei
  3. Andere Zeugnisse betreffend die Zeit des Studiums (Exmatrikulierungen aus politischen Gründen, Stipendien der ehem. Volksräte usw.) 60 lei
  4. Ausstellung der oben genannten Ausweise im Einverfahren (48 Std.) Zuschlag von 50 %.

 

V.  Beiträge für die Auswahlprüfungen

 

  1. Anmeldung zur Prüfung (gemäß Gesetz 60 / 2000) 300 lei
  2. Gebühr pro Probe aus der Auswahlprüfung ( gemäß Gesetz 60 /2000) 400 lei

 

VI. Beiträge für die Finalisierung des Studiums im universitären Unterrichtswesen:

 


  1.*
Gebühren für die Abschlussprüfung, Diplomprüfung, Dissertation

1.200 lei

  1.000 lei
120 lei

a) Eingabe und Verteidigung der Diplomarbeit
b) Sprachzertifikat für eine internationale Sprache für Promotionen, die älter als 5 Jahre sind
c. Beitrag der Absolvent/innen welche nach dem 2. Versuch nicht dir für ihre Promotion entsprechende Prüfungen bestanden haben 100 Lei
  2. Herausgabe von Studienunterlagen zwecks Finalisierung des Studiums an andere Universitäten 400 lei

 

VII. Gebühren für die Anmeldung an Prüfungen für die Besetzung der leeren Arbeitsstellen:

 

  1. Didaktische und Nichtdidaktische Stellen:
      ▪ Personal der BBU
      ▪ Bewerber/innen außerhalb der BBU.
  25 lei
  50 lei

 

VIII. Beiträge für die Ausstellung der CCI-Bibliotheksausweise

 


  1.
Gebühr für die Ausstellung des CCI-Bibliotheksausweises 15 lei
  2. Jährliches Gebühr für das CCI-Bibliotheksausweis 5 lei

 

IX. Bußgelder

 

  1. Unerlaubtes Rauchen in den Gebäuden der BBU (laut Gesetz 349/ O.G. 13/ 30.01.2003) 500 lei

 

Bemerkungen:
1. Die Zahlungen können an Postämtern in das Konto IBAN RO76TREZ216504601X007224 / B.N. Trezoreria Cluj oder an den Fakultätssekretariaten erfolgen. Die Zahlenden müssen ein Beleg erhalten auf welchen die Fakultät, das Jahr und der Zweck der Zahlung eingetragen sind. Diese Belege müssen an dem jeweiligen Fakultätssekretariat vorgelegt werden.

Für die Urkunden von den Punkten I, 12 und 13, II-6 (Duplikat des Sprachkompetenzzeugnisses), Pkt. III, 4 (Eilverfahren) erfolgt die Zahlung per Postanweisung an das Konto RO19TREZ2165003XXX006747, Steuerzahl: 4305849, oder an der Zentralkassa der BBU, Str. I. C. Brătianu, Nr. 12, mit der Anmerkung: für das Zentrum Alpha.
           
2. Am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnungen betreffend die Gebühren und Beiträge treten alle älteren Verordnungen außer Kraft.

3. Die aus den Beiträgen und Gebühren erhaltenen Geldsummen werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.