Studienbeiträge, gültig für das Studienjahr 20010-2011
gemäß Beschlusses des Senats der Universität Babeş–Bolyai vom 10. Juni 2010
I. Beiträge für diverse Dienste während des Studienjahres:
| 1. | Immatrikulation von Studierenden (im Transferfall), für jedes Niveau | 300 lei |
| 2. | Reimmatrikulation der von der Universität exmatrikulierten Studierenden Reimmatrikulation der in Valuta selbstzahlenden Studierenden, die von unserer Universität exmatrikuliert worden sind und deren Reimmatrikulierung zugelassen wurde |
300 lei 220 Euro |
| 3. | Transfer der Doktorand/innen an andere Einrichtungen der BBU (Ausnahmen: Todesfall oder Erkranung der Doktoratsleiter/in) | 500 lei |
| 4. | Transferul der Doktorand/innen der BBU an andere Einrichtungen (Ausnahmefälle: Todesfall oder schwere Erkramkung der Doktoratsleiter/in) | 500 lei |
| 5. | Rückstände bei der Zahlung der Studienbeiträge | 0,07% pro Tag der Verspätung, siehe Studienvertrag |
| 6. | Zulassung des Transfers an andere Institutionen und Herausgabe der entsprechenden Studienurkunden (Student/innen) | 500 lei |
| 7. | Differenzprüfungen inklussive für das Abschlussjahr (mit Ausnahme derAbsolvent/innen der Kollegien der BBU) Differenzprüfungen für ausländische selbstzahlende Student/innen |
150 lei/Prüfung 220 Euro/Prüfung |
| 8. | Nichtbestandene Prüfungen | Gebühr entsprechend der Kreditpunktenanzahl der Disziplin |
| Entsprechend für einen Kreditpunkt = Jährlicher Studienbeitrag/60 Kreditpunkt | ||
| 9. | Beibehaltung und Aufbewahrung der Zulassungsurkunden und der Unterlagen der Bewerber/innen (Originalurkuden) nach dem 15. Dezember | 60 lei/Jahr |
| 10. | Aufbewahrungsbeitrag für Definitivatsurkunden, Zeugnisse für den I., II. didaktischen Grad, ab jedem 1. September | 25 lei/Jahr |
| 11. | Didaktische Tätigkeiten außerhalb des Studienplanes, auf Antrag der Studiereden gemäß der Entscheidung des Professorenrates des Fakultät, mit der Bildung einer minimalen Studiengruppe. | Gemäß Senatsbeschluß 23.116/ 06.04.2009 betreffend das Entgelt zwischen Fakultäten für die geleisteten didaktischen Tätigkeiten. |
| 12. | Sprachtests und Herausgabe der Sprachzertifikate
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60 lei 220 Euro 50 Lei |
| 13. | Gleichstellung verschiedener Sprachzertificate oder Studienunterlagen | 10 lei |
| 14. | Bearbeitungsgebühr Kolloquium für den ersten didaktischen Grad (alle kumulierte Etappen für die zwei Jahre) | 200 lei |
| 15. | Bearbeitungsgebühr Definitivatsprüfung | 80 lei |
| 16. | Bearbeitungsgebühr zweiter didaktischer Grad | 100 lei |
| 17. | Wert eines Kreditpunktes DPPD Stufe II - nur für Beitragspflichtige | 35 lei |
| 18. | Wert eines Kreditpunktes DPPD Stufe I:
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| 29 lei 25 lei |
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| 19. | Herausgabe der Belege für die Absolvierung des pädagogischen Moduls, für alte Promotionen | 100 lei |
| 20. | Gebühr für Herausgabe der Gleichstellung einiger Disziplinen des pädagogischen Moduls | 15 lei |
| 21. | Gebühr Gleichstellung des Doktorats mit dem ersten didaktischen Grad | 250 lei |
| 22. | Gebühr für die Herausgabe der Zertifikate für die Programme Magister I, II und Perfentionierungsprogramm für Direktor/innen und Inspektor/innen | 20 lei |
| 23. | Gebühr für die Herausgabe von Belegen (Studienleistungen, Teilnahme an diverse Prüfungen, Kolloquien, an den Programmen der Weiterbildungsmodule, Mentorat usw.) | 30 lei |
| 24. | Bearbeitungsgebühr der Zulassungsunterlagen für ausländische Studierende außerhalb der EU | 50 Euro |
| 25. | Postgebühren für die Versendung von Präsentationsmaterialien:
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20 Euro 30 Euro |
II. Gebühren für die Herausgabe von Studienurkunden:
| 1. | Herausgabe der Abschlussurkunde (Eilverfahren) in höchstens 2 Arbeitstagen nach Einreichung des Antrags | 150 lei |
| 2. | Herausgabe der Abschlussurkunde für das pädagogische Modul (Eilverfahren) | 25 lei |
| 3. | Beglaubigung der Abschluss/Absolvierungs- und Magisterdiploms | 50 lei |
| 4. | Herausgabe der Verfügung des Rektors (Eilverfahren) | 30 lei |
| 5. | Erneute Herausgabe der Verfügung des Rektors | 45 lei |
| 6. | Zusätzliche Eintragungen in die Verfügung des Rektors (nach der Rückkehr) | 45 lei |
| 7. | Herausgabe analytischer Programme, aufgrund eines Antrags | 300 lei |
| 8. | Herausgabe von:
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10 lei 50 lei |
| 9. | Unterlagen für die Bewerbung für ausländische Stipendien, inklussive Zeugnisse für die Herausgabe der Visa.:
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50 lei 100 lei |
| 10. | Andere Unterlagen für die Bewerbung für Auslandsstipendien inklussive für die Erlangung der Visa, sowie auch für andere persönliche Zwecke:
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60 lei 120 lei |
| 11. | Ausweise des Studiumsstatus für Beteiligung an Auslandsstipendien - Studierende (mit Ausnahme der Sokrates- Erasmus-Stipendiat/innen, und derjenigen, die aufgrund von Universitätsabkommen ein Stipendium erhalten), beginnend mit dem zweiten Exemplar der Ausweise | 20 lei/Studienjahr |
| 12. | Ausweise des Studiumsstatus aufgrund eines Auftrags der Studierenden, vor der Ausstellung der Matrikelblätter/Diplomanhanges, beginnend mit dem zweiten Exemplar | 20 lei /Studienjahr |
| 13. | Matrikelauszüge für die Bewerbung an Auslandsstipendien, andere als aus dem Angebot der Universität, sowie auch für persönliche Zwecke (für Studierende) beginnend mit dem zweiten Exemplar | 20 lei/Studienjahr |
| 14. | Zeugnisse für ausländische Studierende (in rumänischer Sprache) | |
| 15. | Herausgabe von Studienunterlagen in einer internationalen Sprache für: -Doktorand/innen/Absolvent/innen/Studierende der BBU -Doktorand/innen, welche nicht Angestellte der BBU sind |
20 lei/Seite 40 lei/Seite |
III. Gebühren für die Beglaubigung/Zertifizierung der Kopien und Übersetzungen der Studienurkunden
(Zeugnisse für Studierende, Zertifikate, Diplome, Matrikelblätter) der Absolvent/innen der BBU, welche sich für Stipendien oder Arbeitsplätze in der EU, USA oder Kanada bewerben:
1 . |
Übersetzung der Studienunterlagen - Übersetzung - Fotokopieren (für mehrere Exemplare derselben Übersetzung) |
20 lei/Seite 0,5 lei/Seite |
| 2. | Zertifizierung der Kopie des Staatsdiploms und der zwei Diplomanhänge (1 Exemplar) | 40 lei |
| 3. | Zertifizierung der Übersetzung des Staatsdiploms und der zwei Anhänge auf Französisch/englisch, 1 Exemplar | 80 lei |
| 4. | Zertifizierung der Kopie des Abschlussdiploms und der zwei Anhänge in rumänischer Sprache, 1 Exemplar | 40 lei |
| 5. | Zertifizierung der Übersetzung des Abschlussdiploms und der zwei Anhänge auf Englisch/französisch, 1 Exemplar | 80 lei |
| 6. | Zertifizierung der Kopie des Magisterdiploms samt Anhang auf Rumänisch, 1 Exemplar | 40 lei |
| 7. | Zertifizierung der Übersetzung des Magisterdiploms und des Anhangs auf Englisch/Französisch, 1 Exemplar | 100 lei |
Die Übersetzungen und Beglaubigungen werden an der Fakultät für Sprachwissenschaften durchgeführt (Frau Cornelia Moldovan) oder an dem Zentrum LINGUA (an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Unternehmensmanagement). Die Gebühren sind an der Zentralkassa der Universität einzuzahlen.
IV. Gebühren für diverse Zeugnisse aus dem Archiv der Universität:
| 1. | Ausweis des Studiumsstatus aufgrund eines Antrages der Absolvent/innen | 80 lei |
| 2. | Ausweise betreffend die Gehälter, für eine Zeitspanne von über 5 JahrenAdeverinţe de salarizare pentru o perioadă de peste 5 ani | 60 lei |
| 3. | Andere Zeugnisse betreffend die Zeit des Studiums (Exmatrikulierungen aus politischen Gründen, Stipendien der ehem. Volksräte usw.) | 60 lei |
| 4. | Ausstellung der oben genannten Ausweise im Einverfahren (48 Std.) | Zuschlag von 50 %. |
V. Beiträge für die Auswahlprüfungen
| 1. | Anmeldung zur Prüfung (gemäß Gesetz 60 / 2000) | 300 lei |
| 2. | Gebühr pro Probe aus der Auswahlprüfung ( gemäß Gesetz 60 /2000) | 400 lei |
VI. Beiträge für die Finalisierung des Studiums im universitären Unterrichtswesen:
1.* |
Gebühren für die Abschlussprüfung, Diplomprüfung, Dissertation | 1.200 lei 1.000 lei |
| a) Eingabe und Verteidigung der Diplomarbeit | ||
| b) Sprachzertifikat für eine internationale Sprache für Promotionen, die älter als 5 Jahre sind | ||
| c. Beitrag der Absolvent/innen welche nach dem 2. Versuch nicht dir für ihre Promotion entsprechende Prüfungen bestanden haben | 100 Lei | |
| 2. | Herausgabe von Studienunterlagen zwecks Finalisierung des Studiums an andere Universitäten | 400 lei |
VII. Gebühren für die Anmeldung an Prüfungen für die Besetzung der leeren Arbeitsstellen:
| 1. | Didaktische und Nichtdidaktische Stellen: ▪ Personal der BBU ▪ Bewerber/innen außerhalb der BBU. |
25 lei 50 lei |
VIII. Beiträge für die Ausstellung der CCI-Bibliotheksausweise
1. |
Gebühr für die Ausstellung des CCI-Bibliotheksausweises | 15 lei |
| 2. | Jährliches Gebühr für das CCI-Bibliotheksausweis | 5 lei |
IX. Bußgelder
| 1. | Unerlaubtes Rauchen in den Gebäuden der BBU (laut Gesetz 349/ O.G. 13/ 30.01.2003) | 500 lei |
Bemerkungen:
1. Die Zahlungen können an Postämtern in das Konto IBAN RO76TREZ216504601X007224 / B.N. Trezoreria Cluj oder an den Fakultätssekretariaten erfolgen. Die Zahlenden müssen ein Beleg erhalten auf welchen die Fakultät, das Jahr und der Zweck der Zahlung eingetragen sind. Diese Belege müssen an dem jeweiligen Fakultätssekretariat vorgelegt werden.
Für die Urkunden von den Punkten I, 12 und 13, II-6 (Duplikat des Sprachkompetenzzeugnisses), Pkt. III, 4 (Eilverfahren) erfolgt die Zahlung per Postanweisung an das Konto RO19TREZ2165003XXX006747, Steuerzahl: 4305849, oder an der Zentralkassa der BBU, Str. I. C. Brătianu, Nr. 12, mit der Anmerkung: für das Zentrum Alpha.
2. Am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnungen betreffend die Gebühren und Beiträge treten alle älteren Verordnungen außer Kraft.
3. Die aus den Beiträgen und Gebühren erhaltenen Geldsummen werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.