Beschluss des Senats der Universität Babeş-Bolyai betreffend die Studienbeiträge für das Studienjahr 2010/ 2011
- Angenommen in der Sitzung vom 3. Mai 2010 - [Rum.] [PDF]
Ermässigungen der Studienbeiträge, Stufe Diplomstudium, Präsenzstudium, für rumänische Staatsbürger/innen und Bürger/innen der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Helvetischen Konföderation
- Angenommen in der Senatssitzung vom 3. Mai 2010 - [Rum.] [PDF]
Beschluss des Verwaltungsrates der Universität Babes-Bolyai betreffend die Ermäßigungen der Studienbeiträge für die Angestellte der BBU
- Alle Angestellte der Universität Babeş-Bolyai Klausenburg erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Studienbeiträge.
- Die Ermäßigung ist gültig während der Dauer des Studiums (Stufe Diplomstudium) ein einziges Mal, für die erste Fakultät an welcher die Zulassung zum Studium erfolgt ist, für eine gesamte Höchstdauer von 3 Jahren.
- Die Angestellten werden einen Anhang (Zusatzklausel) zum Studienvertrag abschließen, durch welchen sis sich verpflichten, ihre Tätigkeit zugunsten des Arbeitgebers (BBU) mindestens für die Dauer des Studiums, für welche die Ermäßigung erhalten worden ist, nach der Beendung des Studiums fortzusetzen.
- Im Fall der Nichteinhaltung des 3. Punktes, verpflichtet sich der Angestellte zur Rückzahlung des Wertes der erhaltenen Ermäßigung des Studienbeitrages.
- Der Anhang dieses Beschlusses ist die Zusatzklausel zum kollektiven Arbeitsvertrag [Rum.] [PDF]
Die Struktur der Umverteilung der Bearbeitungsgebühren, der Zulassungsgebühren, der Studienbeiträge, der Beiträge für die Verteidigung der Abschlussarbeiten, Dissertationen und Doktorarbeiten
- Angenommen in der Sitzung des Senats der Universität Babeş-Bolyai vom 3. Mai 2010 - [Rum.] [PDF]