Der Bologna-Prozess
Der Bologna-Prozess wurde nach der Erklärung von Bologna benannt, die am 19. Juni 1999 unterzeichnet wurde, einem Jahr nach der Erklärung von Sobonne, durch die Unterrichtsministern aus 29 europäischen Staaten.
Das Hauptziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Rahmens für die höhere Bildung (European Higher Education Area) aufgrung der internationalen Kooperation und des akademischen Austausches zwecks:
- Erleichterung der Mobilität für Lehrende, Forscher und Studierende;
- Vorbereitung der Studierenden für die Karriere und für das leben als aktive Bürger/innen in demokratischen Gesellschaften und durch die Unterstützung der persönlichen Entwicklung;
- Ermöglichung eines breiten Zugangs zur hochqualitativen universitären Bildung aufgrund der demokratischen Prinzipien und der akademischen Freiheit.
Die Reformen erzielen :
- Die Anerkennung der Diplome durch die Annahme eines Systems von vergleichbaren und gut definierten Abschlussurkunden aufgrund der Gliederung des Studiums auf drei Zyklen (Diplom-, Master- und Doktoratsstudium). Die teilnehmenden Staaten richten nationale Rahmen für die fachliche Bildung ein - diese müsen mit dem allgemeinen Rahmen des Europäischen Raumes für höhere Bildung kompatibel sein und müssen die erzielten Ergebnisse der Bildung für alle drei Stufen definieren.
- Die Qualitätssicherung gemäß den Standards und Richtlinien der Qualitätssicherung im europäischen Rahmen der universitären Bildung (Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area -ESG). Eines der Ziele der Bologna-Erklärung ist die Förderung der europäischen Kooperation auf dem Gebiet der Qualitätssicherung, um vergleichbare Kriterien und Methodologien ausarbeiten zu können. Die europäischen Unterrichtsminister haben 2005 die Standards und Richtlinien der Qualitätssicherung im europäischen Rahmen der universitären Bildung angenommen (Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area -ESG), welche vom Europäischen Verein für Qualitätssicherung im universitären Bereich (European Association for Quality Assurance in Higher Education -ENQA) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedorganisationen und anderen Mitgliedern der E-4 Gruppe erstellt worden sind (E4 Group -ENQA, EUA, EURASHE şi ESU);
- Anerkennung der Qualifikationen und der ausländischen Diplome der universitären Einrichtungen, gemäß dem Abkommen des Europarates/UNESCO ( Council of Europe/UNESCO Convention on the Recognition of Qualifications concerning Higher Education in the European Region). Der Zweck ist die Ermöglichung der Anerkennung der Studienzeugnisse aus einem Unterrichtssystem von einem anderen Unterrichtssystem (in einem anderen Land) ohne deren reellen Wert zu verlieren. Der wichtigste juristische Text welcher diese gegenseitige Anerkennung verfolgt ist das Abkommen des Europarates und des UNESCO (das Anerkennungsabkommen von Lissabon - Lisbon Recognition Convention). Die Instrumente welche die Anerkennung der Qualifikationen erleichtern sind das europäische System der Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer and Accumulation System –ECTS) und der Diplomanhang (Diploma Supplement).
Die Schaffung des gemeinsamen Rahmens verfolgt auch breitere soziale Implikationen, wie z.B. die Vernetzung zwischen dem universitären Lehrwesen, der Forschung und Innovation, die Chancengleichheit und das lebenslange Lernen.
Heute umfasst der Bologna-Prozess 46 Länder, die an dem Europäischen Kulturellen Abkommen teil sind (European Cultural Convention), und die sich verpflichtet haben, die Zielsetzungen des Europäischen Raumes der universitären Bildung zu verfolgen. Eine wichtige Charakteristik des Bologna-Prozesses - und auch ein Schlüssel dessen Erfolgs - ist die Miteinbeziehung der Europäischen Kommission, des Europarates und der UNESCO-CEPES, sowie der Vertreter der Universitäten, der Studierenden und Lehrenden, der Arbeitgeber und der Einrichtungen der Qualitätssicherung.
Im jeden zweiten Jahr treffen sich die verantwortlichen Minister der 46 Staaten um die Prioritäten festzusetzen. Nach Bologna (1999), fanden Treffen statt in: Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005), London (2007) und Leuven / Louvain-La-Neuve, Belgium (April 2009).