Der Bologna-Prozess

Der Bologna-Prozess wurde nach der Erklärung von Bologna benannt, die am 19. Juni 1999 unterzeichnet wurde, einem Jahr nach der Erklärung von Sobonne, durch die Unterrichtsministern aus 29 europäischen Staaten.
Das Hauptziel des Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Rahmens für die höhere Bildung (European Higher Education Area) aufgrung der internationalen Kooperation und des akademischen Austausches zwecks:

Die Reformen erzielen :

Die Schaffung des gemeinsamen Rahmens verfolgt auch breitere soziale Implikationen, wie z.B. die Vernetzung zwischen dem universitären Lehrwesen, der Forschung und Innovation, die Chancengleichheit und das lebenslange Lernen.

Heute umfasst der Bologna-Prozess 46 Länder, die an dem Europäischen Kulturellen Abkommen teil sind (European Cultural Convention), und die sich verpflichtet haben, die Zielsetzungen des Europäischen Raumes der universitären Bildung zu verfolgen. Eine wichtige Charakteristik des Bologna-Prozesses - und auch ein Schlüssel dessen Erfolgs - ist die Miteinbeziehung der Europäischen Kommission, des Europarates und der UNESCO-CEPES, sowie der Vertreter der Universitäten, der Studierenden und Lehrenden, der Arbeitgeber und der Einrichtungen der Qualitätssicherung.

Im jeden zweiten Jahr treffen sich die verantwortlichen Minister der 46 Staaten um die Prioritäten festzusetzen. Nach Bologna (1999), fanden Treffen statt in: Prag (2001), Berlin (2003), Bergen (2005), London (2007) und Leuven / Louvain-La-Neuve, Belgium (April 2009).