Vorschrift betreffend die Verleihung von Stipendien für Studierende
Art. 1.
(1). Die Universität Babeş-Bolyai verleiht, gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, folgende Kategorien von Stipendien: Leistungsstipendien, Verdienststipendien, Aufbaustipendien, Sozialstipendien und spezielle Stipendien.
Alle diese Kategorien der Stipendien werden aufgrung eines Antrags des Studierenden vergeben. Die Anträge sind an den Fakultätssekretariate innerhalb einer Frist von 10 Tage nach Semesterbeginn einzureichen.
(2) Privatpersonen oder Privatgesellschaften können Privatstipendien verleihen, aufgrund eines Vertrags, gemäß dem Gesetz 376/2004.
(3) Öffentliche Persönlichkeiten, sowie in- oder ausländische Stiftungen können auf Wettbewerbsbasis Stipendien mit ihren spezifischen Benennungen verleihen.
(4) Die Universität Babeş-Bolyai und ihre Fakultäten können spezielle Stipendien aus den eigenen, außeretatlichen Einkünften verleihen.
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