Vorschrift betreffend die Verleihung von Stipendien für Studierende

Art. 1.

(1). Die Universität Babeş-Bolyai verleiht, gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, folgende Kategorien von Stipendien: Leistungsstipendien, Verdienststipendien, Aufbaustipendien, Sozialstipendien und spezielle Stipendien.

Alle diese Kategorien der Stipendien werden aufgrung eines Antrags des Studierenden vergeben. Die Anträge sind an den Fakultätssekretariate innerhalb einer Frist von 10 Tage nach Semesterbeginn einzureichen.

(2) Privatpersonen oder Privatgesellschaften können Privatstipendien verleihen, aufgrund eines Vertrags, gemäß dem Gesetz 376/2004.

(3) Öffentliche Persönlichkeiten, sowie in- oder ausländische Stiftungen können auf Wettbewerbsbasis Stipendien mit ihren spezifischen Benennungen verleihen.

(4) Die Universität Babeş-Bolyai und ihre Fakultäten können spezielle Stipendien aus den eigenen, außeretatlichen Einkünften verleihen.

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Vorschrift betreffend die Verleihung der Stipendien an Studierende des Diplom- oder Masterzyklus vom 23. Juli 2009, Senatsentschluß vom 11. Juni 2009 [Rum.] [PDF]
Vorschrift betreffend die Verleihung der Leistungsstipendien an der Universität (Anhang 4)[Rum.] [PDF]
Die Beträge der Stipendien für das erste und zweite Semester des Studienjahres 2009-2010 und die entsprechenden Finanzierungsquellen (Anhang 3)[Rum.] [PDF]
Antragsodell für ein Sozialstipendium (Anhang 5)[Rum.] [PDF]
Beiliegende Erklärung zum Antrag auf ein Sozialstipendium (Anhang 6)[Rum.] [PDF]