Für eine gemeinsame europäische Sprachpolitik
Der Kontext, in welchem heute die Sprachpolitik einer Universität, in den Rahmen einer auf Wissen gestützten Gesellschaft, muss die maßgebenden Elemente der Entwicklung des Konzepts eines europäischen universitären Umfeldes in Acht behalten, wie dieses in der Erklärung von Sorbonne (1998), Bologna (1999), in der Botschaft von Salamanca (2001), dem Kommunikat von Prag (2001), gemäß mit den spezifischen Referenzen des Bereiches der Sprachwissenschaften: die Resolution des Ministerrates der Europäischen Union (1995) betreffend die Hebung der Qualität und die Diversifizierung des Lernens und des Lehrens der Sprachen innerhalb der Bildungssysteme der EU; dem weißen Buch „Lehren und Lernen: für eine Gesellschaft des Wissens“, in der Empfehlung R (98) 6 des Ministerkomitees der Mitgliedstaaten betreffend die moderne Sprachen, Europarat, 2000; dem europäischen Portfolio der Sprachen, Europarat, 2000; dem gemeinsamen Referenzrahmen für Sprachen, Europarat, 2000; Mehrsprachigkeit und die neuen Bildungskontexte: Universität und Sprachpolitik in Europa, Europäischer Rat für Sprachen, 2001 (in welchem auch die Universität „Babes-Bolyai” Mitglied ist), definiert ist.
Infolge der Berliner Konferenz (28.-30. Juni 2001) – organisiert im „Europäischen Jahr der Sprachen“ hat der Senat der Universität „Babes-Bolyai“, in der Sitzung vom Dezember 2001, das Dokument „Für eine europäische Sprachpolitik in der BBU“, veröffentlicht im Informationsbulletin nr. 21 der BBU, worin die Annahme der Formel 1+2 (Muttersprache A plus zwei moderne Sprachen B und C) für die rumänischen Studenten angenommen wurde.
Wir bekräftigen, dass man unter moderne Sprachen diejenigen modernen Sprachen verstanden werden, die von der Muttersprache verschieden sind;
B (erste moderne Sprache) betrifft eine der international verbreiteten sechs modernen Sprachen die auf den voruniversitären Stufen studiert werden: Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch und Russisch;
C (zweite moderne Sprache) ist jedwede moderne Sprache außerhalb des rumänischen Sprachareals die sich von der Muttersprache unterscheidet.
Aufgrund der Umorganisierung der Struktur des universitären Studiums, gemäß der Erklärung von Bologna und der Empfehlungen des Europäischen Rates für Sprachen, wurde eine Aktualisierung dieser Sprachpolitik notwendig.
Dieser Vorgang der Aktualisierung umfasste mehrere Etappen, je nach den neuen Entwicklungen der Sprachpolitik auf europäischer Ebene (z.B. der Bologna-Prozess und die Sprachpolitik. Die Empfehlung des Europäischen Rates für Sprachen an den Behörden und Organisationen die mit der Implementierung der Bologna-Erklärung beauftragt sind, Bruxelles, 30. September 2002, oder die Erklärung von Nancy, April 2006).
Dieser Kontext ist ergänzt und neu definiert an der Universität „Babes-Bolyai“, durch ihren multikulturellen Charakter: die jetzige Struktur, die drei Studienlinien umfasst – die rumänische, ungarische und deutsche – und zusätzlich das Programm der Judaistik und der mehrsprachige Charakter (Studienlinien in internationalen Sprachen: Englisch, Französisch, Deutsch und Italienisch, sowie das Studium anderer Sprachen: Spanisch, Norwegisch, Dänisch, Schwedisch, Polnisch, Finnisch, Japanisch, Koreanisch, Chinesisch usw.)
Unter diesen Bedingungen, sieht die Sprachpolitik der BBU folgendes für das Studium der Sprachen durch ihren Studierenden an allen Studienzyklen vor, gleichzeitig beibehaltend die Freiheit der konkreten Anwendung durch die Fakultäten:
Der Werdegang der Sprachstudien der Studierenden an der BBU
A = Muttersprache
B = erste moderne Sprache die an der Fakultät studiert wird
C = zweite moderne Sprache die an der Fakultät studiert wird (falls notwendig)
ERS = der gemeinsame europäische Referenzrahmen für Sprachen
Stufen der ERS:
Anfänger: A1= 5 Punkte; A2=10 Punkte
Mittelmäßig: B1=15 Punkte; B2=20 Punkte
Fortgeschritten: C1= 25 Punkte; C2=30 Punkte
Gemäß der Vorschriften der Europäischen Kommission, muss jeder Studienbewerber/in für das Diplomstudium eine Sprachkenntnis entsprechend 15/30 Punkten (gemäß ERS) für eine moderne Sprache vorweisen können. Aufgrund der Empfehlungen des Europäischen Rates für Sprachen, hat die Universität „Babes-Bolyai” eine Staffelung des Sprachstudiums für die eigenen Studierenden festgesetzt, wie folgt:
I. Das Diplomstudium
Eine S tudienbewerber /in wird mit dem Sprachlevel B1 (mindestens 15/30 Punkte, allgemeine Umgangssprache) zum Studium zugelassen, und muss bei der Absolvierung des ersten Zyklus die Kenntnis einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch oder Russisch) auf der Stufe B2 (mindestens 20/30 Punkte, spezialisierte Sprache) vorweisen können.
Im Rahmen der BBU gibt es Fakultäten, die bei der Aufnahme ein Sprachdiplom verlangen: die Fakultät für Europastudien, die Fakultät für Geschichte und Philosophie (Abteilung Zeitgeschichte und Internationale Beziehungen), und die Studienlinien in Fremdsprachen. Die Studienwerber/innen die nicht einen Schulabschluss in einer Fremdsprache absolviert haben, müssen bei der Anmeldung folgendes vorweisen:
- Entweder ein Sprachdiplom, erstellt durch die Zentren Alpha oder Lingua der BBU infolge eines Sprachtests, die die Kenntnis einer Fremdsprache auf der Stufe B1 (mindestens 15/30 Punkte) beweisen;
- oder ein äquivalentes Zertifikat *.
Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Unternehmensführung verleiht einen Bonus an den Bewerber/innen, die ein Sprachzertifikat vorweisen können (siehe I. 1.); dieser wird zur Endnote addiert.
Beim Anfang des ersten Studienzyklus können die Studierenden eine der folgenden Varianten wählen, um die sprachliche Kompetenz auf der Stufe B2 (mindestens 20/30 Punkte, spezialisierte Sprache) erreichen zu können:
- Die Fortsetzung des Studiums der an der Hauptschule studierten Fremdsprache;
- Das Studium einer neuen Fremdsprache, von Anfang an.
Um das festgesetzte Ziel der Stufe B2 am Ende des Diplomstudiums erreichen zu können, wird die folgende Zeiteinteilung des Studiums der Fremdsprache empfohlen:
a.) Fünf Semester für das Studium der modernen Sprache (Sprache B), mit zwei Stunden wöchentlich, an den Fakultäten an welchen eine einzige Fremdsprache studiert wird: Biologie-Geologie, Chemie, Rechtswissenschaften, Sportwissenschaften, Physik, Geschichte-Philosophie, Sprachwissenschaften **, Mathematik-Informatik, Psychologie und Erziehungswissenschaften, Soziologie und Sozialassistenz, Umweltwissenschaften, Politik- und Verwaltungswissenschaften, Theater- und Fernsehkunst, Griechisch-katholische Theologie, Griechisch-Orthodoxe Theologie, Evangelisch-Reformierte Theologie, Römisch-Katholische Theologie.
b.) Fünf Semester für das Studium der modernen Sprachen B und C, mit je zwei Stunden wöchentlich, an den Fakultäten an welchen zwei moderne Sprachen gleichzeitig studiert werden: Business, Europastudien, Wirtschaftswissenschaften und Unternehmensführung, und im Rahmen der Fakultät für Geographie, an der Abteilung für Tourismus und Geographie.
Bei der Absolvierung des Diplomstudiums müssen alle Studierenden, auch diejenige die das Studium einer neuen Fremdsprache “von Anfang an” gewählt haben, die Kenntnis der jeweiligen Sprache auf der Stufe B2 (20/30 Punkte) beweisen können. Zu diesem Zweck werden sie eine Sprachprüfung leisten müssen, mit zwei offenen Optionen:
- Die Prüfung durch die Zentren für moderne Sprachen Alpha oder Lingua, die Sprachzertifikate mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren erstellen. Die Tests basieren sich auf dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen, und das Niveau B2 entspricht einer Punktezahl von 20/30.
- Die unentgeltliche Prüfung durch die Lehrstühle an welchen sie die jeweiligen Sprachen studiert haben: der Lehrstuhl für spezialisierte Fremdsprachen oder der Lehrstuhl für moderne Sprache und Kommunikation im geschäftlichen Bereich. Diese Tests entsprechen keiner Prüfung, werden nur einmal organisiert, und der Zugang zur Abschlussprüfung wird durch die Vergabe von Noten zwischen 5 und 10 ermöglicht.
- Das Vorweisen eines äquivalenten Sprachzertifikats *.
II. Das Magisterstudium
Für die Zuassung zum Magisterstudium werden die Studienwerber/innen ein Sprachzertifikat der Zentren Alpha oder Lingua vorweisen, oder gleichwertige Zertifikate. Die Stufe B2 (mindestens 20/30 Punkte – spezialisierte Sprache). Es wird empfohlen ein Zertifikat für die an der Fakultät studierten Sprache einzuholen (Sprache B)
Während des Magisterstudiums wird auch eine zweite Fremdsprache (Sprache C) selbst vom Studierenden erlernt, mit der Möglichkeit der Unterstützung durch die Zentren Alpha und Lingua der BBU. Beim Abschluss des Magisterstudiums, wird man für diese Sprache (Sprache C) ein Sprachzertifikat einholen müssen, mit der minimalen Stufe B1 (mindestens 15 Punkte).
III. Das Doktoratsstudium
Bei der Zulassung zum Doktoratsstudium werden die Sprachkenntnisse durch Sprachzertifikate der Zentren Alpha oder Lingua, oder durch gleichwertige Sprachzertifikate belegt. Die mindeste Stufe ist B2 (mindestens 20/30 Punkte, spezialisierte Sprache).
IV. Ausländische Studierende
Für die ausländischen Studierenden ermöglicht die BBU das Erlernen der rumänischen Sprache als Fremdsprache, durch kurrikulare Vorlesungen (Vorbereitungsjahr für die Bewerber/innen die in Rumänien studieren warden; Module über die rumänische Kultur und Zivilisation; praktische Kurse in jedem Semester für Erasmus-Student/innen; Module für Rumänisch als Fremdsprache im Rahmen der Magisterstudien), sowie auch extrakurrikulare Möglichkeiten (internationale Sommerkurse, intensive Kurse für Erasmus-Student/innen).
Die Hauptrolle in der Umsetzung dieser komplexen Politik (betreffend das Lehren und Prüfen) kommt den Fachlehrstühlen der Universität zu (dem Lehrstuhl für moderne Sprachen und Kommunikation im Geschäftsbereich), sowie den anderen Lehrstühlen für Fremdsprachen der Fakultät für Sprachwissenschaften, zusammen mit den zwei Zentren für moderne Sprachen – Alpha und Lingua.
Die Strategie der Umsetzung des Senatsentschlusses betreffend die Sprachpolitik der BBU, die hier empfohlen wird, ist balanciert und flexibel, sowohl aus dem Blickwinkel der Studierenden als auch der Stellung der Disziplinen in den neuen Lehrplänen oder aus der Hinsicht der von der Universität zu tragenden Kosten. Die Sprachpolitik muss die Studierenden motivieren und anspornen, ihre Sprachkenntnisse zu erweitern, um Kompetenzen um die Handhabung der Fachsprache und in der interkulturellen Kommunikation aufzubauen, die so notwendig sind für einen zukünftigen Beruf im Europa von Morgen, geprägt durch Vielsprachigkeit und Multikulturalität.
AHANG 1
Hilfstabelle für die Selbstevaluierung (gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
| Kompetenz Proben |
A1=1 P. |
A2 = 2 P. |
B1 = 3 P. |
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1 |
Verstehen-
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Ich kann vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf mich selbst, meine Familie oder auf konkrete Dinge um mich herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen. |
Ich kann einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für mich wichtige Dinge geht (z. B. sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Ich verstehe das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen. |
Ich kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Ich kann vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus meinem Berufs- oder Interessengebiet die Hauptinformation entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird. |
2 |
Verstehen -
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Ich kann einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, z. B. auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen. |
Ich kann ganz kurze, einfache Texte lesen. Ich kann in einfachen Alltagstexten (z. B. Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden und ich kann kurze, einfache persönliche Briefe verstehen. |
Ich kann Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags oder Berufssprache vorkommt. Ich kann private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird. |
3 |
Sprechen Konversation |
Ich kann mich auf einfache Art verständigen, wenn mein Gesprächspartner bereit ist, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und mir dabei hilft zu formulieren, was ich zu sagen versuche. Ich kann einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt. |
Ich kann mich in einfachen, routinemässigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Ich kann ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehe aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten. |
Ich kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Ich kann ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die mir vertraut sind, die mich persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen. |
4 |
Sprechen Freier Ausdruck
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Ich kann einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die ich kenne, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo ich wohne. |
Ich kann mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln z. B. meine Familie, andere Leute, meine Wohnsituation meine Ausbildung und meine gegenwärtige oder letzte berufliche Tätigkeit beschreiben. |
Ich kann in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder meine Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Ich kann kurz meine Meinungen und Pläne erklären und begründen. Ich kann eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und meine Reaktionen beschreiben. |
5 |
Schreiben schriftlicher Ausdruck |
Ich kann eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüsse. Ich kann auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen. |
Ich kann kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Ich kann einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, z. B. um mich für etwas zu bedanken. |
Ich kann über Themen, die mir vertraut sind oder mich persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Ich kann persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten. |
| Kompetenz Proben |
B2 = 3 P. |
C1 = 5 P. |
C2 = 6 P. |
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1 |
Verstehen -
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Ich kann längere Redebeiträge und Vorträge verstehen und auch komplexer Argumentation folgen, wenn mir das Thema einigermassen vertraut ist. Ich kann im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen verstehen. Ich kann die meisten Spielfilme verstehen, sofern Standardsprache gesprochen wird. |
Ich kann längeren Redebeiträgen folgen, auch wenn diese nicht klar strukturiert sind und wenn Zusammenhänge nicht explizit ausgedrückt sind. Ich kann ohne allzu grosse Mühe Fernsehsendungen und Spielfilme verstehen. |
Ich habe keinerlei Schwierigkeit, gesprochene Sprache zu verstehen, gleichgültig ob "live" oder in den Medien, und zwar auch, wenn schnell gesprochen wird. Ich brauche nur etwas Zeit, mich an einen besonderen Akzent zu gewöhnen. |
2 |
Verstehen-lesen
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Ich kann Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Ich kann zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen. |
Ich kann lange, komplexe Sachtexte und literarische Texte verstehen und Stilunterschiede wahrnehmen. Ich kann Fachartikel und längere technische Anleitungen verstehen, auch wenn sie nicht in meinem Fachgebiet liegen. |
Ich kann praktisch jede Art von geschriebenen Texten mühelos lesen, auch wenn sie abstrakt oder inhaltlich und sprachlich komplex sind, z. B. Handbücher, Fachartikel und literarische Werke. |
3 |
Sprechen Konversation |
Ich kann mich so spontan und fliessend verständigen, dass ein normales Gespräch mit einem Muttersprachler recht gut möglich ist. Ich kann mich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen und meine Ansichten begründen und verteidigen. |
Ich kann mich spontan und fliessend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Ich kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen. Ich kann meine Gedanken und Meinungen präzise ausdrücken und meine eigenen Beiträge geschickt mit denen anderer verknüpfen. |
Ich kann mich mühelos an allen Gesprächen und Diskussionen beteiligen und bin auch mit Redewendungen und umgangssprachlichen Wendungen gut vertraut. Ich kann fliessend sprechen und auch feinere Bedeutungsnuancen genau ausdrücken. Bei Ausdrucksschwierigkeiten kann ich so reibungslos wieder ansetzen und umformulieren, dass man es kaum merkt. |
4 |
Sprechen Freier Ausdruck |
Ich kann zu vielen Themen aus meinen Interessengebieten eine klare und detaillierte Darstellung geben. Ich kann einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. |
Ich kann komplexe Sachverhalte ausführlich darstellen und dabei Themenpunkte miteinander verbinden, bestimmte Aspekte besonders ausführen und meinen Beitrag angemessen abschliessen. |
Ich kann Sachverhalte klar, flüssig und im Stil der jeweiligen Situation angemessen darstellen und erörtern; ich kann meine Darstellung logisch aufbauen und es so den Zuhörern erleichtern, wichtige Punkte zu erkennen und sich diese zu merken. |
5 |
Schreiben Schritlicher Ausdruck |
Ich kann über eine Vielzahl von Themen, die mich interessieren, klare und detaillierte Texte schreiben. Ich kann in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente und Gegenargumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Ich kann Briefe schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen. |
Ich kann mich schriftlich klar und gut strukturiert ausdrücken und meine Ansicht ausführlich darstellen. Ich kann in Briefen, Aufsätzen oder Berichten über komplexe Sachverhalte schreiben und die für mich wesentlichen Aspekte hervorheben. Ich kann in meinen schriftlichen Texten den Stil wählen, der für die jeweiligen Leser angemessen ist. |
Ich kann klar, flüssig und stilistisch dem jeweiligen Zweck angemessen schreiben. Ich kann anspruchsvolle Briefe und komplexe Berichte oder Artikel verfassen, die einen Sachverhalt gut strukturiert darstellen und so dem Leser helfen, wichtige Punkte zu erkennen und sich diese zu merken. Ich kann Fachtexte und literarische Werke schriftlich zusammenfassen und besprechen. |
ANHANG 2
Äquivalente Sprachzertifikate
Englisch: |
Cambridge FCE, CAE, CPE |
Zertifikate erstellt durch das Universitätskonsortium |
Französisch: |
DALF |
|
Deutsch: |
Goethe-Zertifikat: ZDF, ZDB |
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Italienisch: |
CELI 1, 2, 3, 4, 5 |
|
Spanisch: |
DELE – DSE, DBE, CIE |
* Siehe Anhang 2.
** Die Abteilungen der Fakultät für Sprachwissenschaften, an welchen der Sprachtest organisiert wird.
* Siehe Anhang 2.