Die Organisations-Struktur

Die Babes-Bolyai Universität umfasst Fakultäten, Lehrstühle, Kollegien, Institute, Bibliotheken, Labors, Forschungsstellen, Museen, Wohnheime, Mensen, Praktikumseinrichtungen, sowie auch Abteilungen für Verwaltung, technische Dienste und soziale- und Freizeiteinrichtungen. Die Universität bietet ein Studium an, dass in drei Sprachlinien stattfindet – in rumänischer, ungarischer und deutscher Sprache – koordiniert von einem/r jeweiligen Prorektor/in. Die Studienlinie formt die Organisation des Unterrichts im Rahmen der Fakultäten, Departments, Lehrstühle und in den jeweiligen Sprachen – gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Pro Fakultät, kann es eine oder mehrere Studienlinien geben.

Der Universitätssenat

Die Universität wird vom Senat geleitet; dieser ist aus den Vertretern der Fakultäten (Lehrkräfte und Studierende), Vertretern der universitären Kollegien, dem allgemeinen administrativen Leiter, seinem Stellvertreter, dem Direktor/in der Finanz- und Buchhaltung, dem Direktor/in der Zentralen Universitätsbibliothek, dem Direktor/in des Botanischen Gartens, des Zentrums für Weiterbildung und Fernstudium, des Departments für die Bildung des didaktischen Personals und dem Vertreter/in der Forschungseinrichtungen zusammengesetzt.

Um den Transfer von Managementkompetenzen, die Kontinuität der Studienprogramme und die wettbewerbsfähige Verwaltung zusichern zu können, werden im Rahmen der Vertretung der Lehrstühle und Fakultäten die Vorsitzende der Lehrstühle und die Dekane Mitglieder im Professorenrat und die Vizerektor/innen, der Rektor und der Generalkanzler/in werden Mitglieder der folgenden Senatslegislatur. Die Eigenschaft als Mitglied auf dieser Grundlage kann man nur für die Dauer einer Legislatur an Personen, die die jeweilige Funktion innehaben, vergeben und endet mit der Pensionierung der betreffenden Person.

Der Universitätssenat ist in Räten unterteilt, denen Ausschüsse untergeordnet sind. Die Räte und Ausschüsse werden durch Senatsbeschluss – je nach den vorherrschenden Bedürfnissen – festgelegt. Die Ausschüsse werden von einem Mitglied des Senatskollegs geleitet.

Der Universitätssenat hält monatlich eine ordentliche Sitzung ab, gemäß der am Anfang jedes Semesters festgelegten Einteilung und zusätzlich außerordentliche Sitzungen, einberufen durch das Rektorat, dem Senatskolleg oder mindestens 1/3 der Senatsmitglieder.

Im Rahmen des Senats werden die Arbeitsgruppen der Studienlinien, mit den jeweiligen Zuständigkeiten um die Vorbereitung und Anwendung der Beschlüsse eingeteilt, betreffend die jeweilige Studienlinie.

Der Senat der Universität Babes-Bolyai bestätigt die Lehrstuhlleiter, die Direktor/innen der Departments, die Dekan/innen, Vizedekan/innen, die Kanzler/innen der Fakultäten – gewählt durch die Lehrstühle und Professorenräte – sowie auch die Direktor/innen der Universitätskollegien.

Der Senat kann die Bestätigung der Lehrstuhleiter/innen, Dekan/innen, Vizedekan/innen, Kanzler/innen der Fakultäten, Direktor/innen der Universitätskollegien, des Rektors/in, Vizerektor/innen, des Universitätskanzler/in, der Generaldirektor/innen untersagen oder diese in ihrer Funktion suspendieren, gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Rücknahme der Eigenschaft als Lehrstuhl- oder Departmentleiter/in, Direktor/in einer Forschungseinrichtung, Dekan/in, Vizedekan/in, Fakultätskanzler/in erfolgt aufgrund des schriftlichen Antrags mindestens ½ der Mitglieder des Lehrstuhls oder der Professorenräten und muss das Votum von mindestens 2/3 der Senatsmitglieder erhalten. Die Aufhebung der Eigenschaft als Direktor/in eines Kollegiums erfolgt aufgrund des schriftlichen Antrags von mindestens ½ der Mitglieder des Kollegiumsrates.

Die Aufhebung der Eigenschaft als Rektor/in, Vizerektor/in, Universitätskanzler/in oder Generaldirektor/in erfolgt aufgrund des schriftlichen Antrages von mindestens ½ der Senatsmitglieder und muss die Zustimmung 2/3 der Senatsmitglieder erhalten.

Der Senat kann die Aufhebung der Mitgliedschaft einer Person im Universitätssenat beschließen. Dies geschieht nur wenn die Fakultät, die das Mitglied gewählt hat, die Unterstützung durch einen Beschluss des Professorenrates mit einer Zustimmung von 2/3 beschlossen hat.

Der Senat hat in seiner Kompetenz alle Gebiete der Universitätsautonomie inne. Seine Zuständigkeiten sind die folgenden:

  • Bestimmung der Entwicklungsstrategie und der inneren Struktur der Universität, gemäß den geltenden Gesetzen;
  • Planung, Organisierung, Umsetzung und Perfektionierung der Lehrvorgänge; Festlegung der Lehrpläne und der analytischen Programme – gemäß den geltenden Strategien und Standards der Entwicklung des höheren Lehrwesens – des weiteren Planung, Organisierung und Festlegung der Formen des postuniversitären Lehrwesens, bestätigt durch die Akkreditierung der Studienprogramme;
  • Organisation der Zulassung der Studienbewerber und Definition der Kriterien für die Evaluierung der akademischen und beruflichen Leistung der Studierenden;
  • Festsetzung der Fachgebiete in welchen die Diplomen und Zertifikate verwendet werden können – im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium und anderen Behörden, mit der Unternehmerschaft und den anerkannten Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Wahrnehmung der Bedürfnisse und der finanziellen Politik der Universität; Identifizierung und Nutzung der außeretatlichen Quellen;
  • Auswahl und Beförderung des didaktischen und sonstigen Personals und Ausarbeitung der Evaluierungskriterien der didaktischen und wissenschaftlichen Leistung;
  • Vorschläge bezüglich den wissenschaftlichen Doktoratsbetreuer/innen, Verleihung der didaktischen, wissenschaftlichen und ehrenvollen Titeln;
  • Vorschläge bezüglich der Vertretung der Universität in den nationalen Ausschüsse des höheren Lehrwesens;
  • Organisation der wissenschaftlichen Forschung und Dokumentation; Organisation der Veröffentlichungspolitik (Druck und Media), sowie der Produktions- Beratungs- und anderen Dienstleistungen;
  • Ausarbeitung der Kooperationsprogramme mit anderen universitären Einrichtungen oder Forschungsstellen aus dem In- und Ausland;
  • Bestätigung der leitenden Ausschüsse innerhalb der Lehrstühle, Departments, Kollegien und Fakultäten;
  • Organisation und Kontrolle der administrativen und wirtschaftlichen Dienste;
  • Lösung von sozialen Problemen der universitären Gemeinschaft;
  • Vergabe der Studien- und Forschungsstipendien, einschließlich derjenigen, die aus eigenen Ressourcen stammen;
  • Organisation von wissenschaftlichen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen;
  • Einrichtung von Stiftungen; Festlegung und Verwendung eigener Symbole und Kennzeichen;

Die Einrichtung oder Auflösung von Fakultäten oder Programmen innerhalb der Studienlinien – durch den Senat – kann nur durch die Zustimmung der jeweiligen Studienlinie vorgenommen werden – vertreten von den Gruppen der jeweiligen Studienlinie im Rahmen des Senats oder der Fakultäten.

Der Senat verleiht den Ehrendoktortitel (die höchste Auszeichnung der Universität), den Ehrenprofessoren- und den Ehrensenatortitel.

Der Ehrendoktortitel wird an Persönlichkeiten aus dem Bereich Wissenschaft, Kultur und Kunst verliehen, deren Werke weltweit bekannt und geschätzt sind. Den Ehrenprofessortitel erhalten Personen, die die Universität materiell unterstützt haben. Die Ehrensenatorwürde der Universität kann an Personen mit Diplomabschluss verliehen werden, die sich regional, national oder international in das soziale, wissenschaftliche, künstlerische, sportliche, wirtschaftliche oder politische Leben implizieren, die die Universität unterstützt haben oder sie unterstützen können, oder an Personen, die bereits den Ehrendoktortitel der Universität erhalten haben.

Die Zeremonien der Verleihung des Ehrendoktortitels werden nur im März, Juni und Oktober organisiert.

Der Senat kann an pensionierte Lehrkräfte, die Doktoratsprogramme betreuen und eine besondere wissenschaftliche Tätigkeit aufweisen, den Titel eines beratenden Professors vergeben.

Der Universitätssenat kann die Tätigkeit der Lehrkräfte im Pensionsalter, aufgrund der Zustimmung der Lehrstühle und Professorenausschüsse – nach den vom Senat festgesetzten Kriterien – verlängern. Die Pensionierung der Lehrkräfte, die keine korrespondierenden oder vollen Mitglieder der Rumänischen Akademie sind, sowie auch deren die Doktoratsbetreuer/innen sind und deren Kompetenzen für den Ablauf der Lehr-, Verwaltungs- oder Forschungstätigkeit unentbehrlich sind, kann nach den bereits erwähnten Kriterien ausgesetzt werden. Die Tätigkeit der Lehrkräfte über dem Alter von 70 Jahren kann nicht mehr verlängert werden.

Der Senat kann Beschlüsse mit einer einfachen Mehrheit der Anwesenden treffen, bei einer Präsenz von mindestens 2/3 der Gesamtzahl der Mitglieder. Wenn ein Beschluss eines Departments, einer Studienlinie oder einer Fakultät durch den Professorenausschuss nicht gutgeheißen wurde, wird dieser, aufgrund des Antrags des Departments, vom Senat besprochen – gemäß der eigenen Prozedur. Die Beschlüsse des Departments der Studienlinie können vom Universitätssenat mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder gekippt werden. Wenn die Mehrheit von 2/3 der Senatsmitglieder nicht erreicht werden kann, wird die Beschluss-Bestätigung des Departments nach der Prozedur des Senats besprochen. Wenn eine einfache Mehrheit nicht zustande kommt, wird der Senat einen paritären Ausschuss bilden – mit einer gleichen Anzahl Mitglieder von jeder Studienlinie, der dem Senat eine Lösung vorstellen soll, die von allen Mitgliedern der Kommission akzeptiert wird. Der Senat wird dann die Lösungsfindung der Kommission in Anwendung bringen.

Der Senat kann die Anwendung der geheimen Abstimmung auch in anderen Fällen – als die gesetzlich vorgesehenen – bestimmen.
Der Senat bestimmt den Zeitpunkt der Wahl zur neuen Universitätsverwaltung.
Die reguläre Dauer einer Legislatur der Universitätsverwaltung beträgt vier Jahre.

b) Der erweiterte Senat

Die Universität kann den Großen Universitätssenat einberufen, gebildet aus den Mitgliedern des Senats, den Ehrensenatoren, den Vertretern der Gewerkschaften, der universitätseigenen Vereinen, den Vertretern der Zivilgesellschaft, der lokalen Verwaltung und aus Vertreter der verschiedenen Konfessionen.

Der erweiterte Senat tritt zweimal im Jahr zusammen, schlägt die allgemeine Strategie der Universität vor, sowie auch Maßnahmen zur Verbesserung der Beziehungen der Universität zur Gesellschaft, zur lokalen Gemeinde und zu verschiedenen nationalen oder internationalen Körperschaften.

Die Mitglieder des erweiterten Senats billigen die Universitätscharta und fördern die Interessen der Universität bezüglich der Institutionen die sie vertreten.

Die Struktur, Organisation und Arbeitsweise des erweiterten Senats werden vom Universitätssenat bestimmt.

Das Rektorat

Das Rektorat setzt sich aus dem Rektor/in, Vizerektor/innen, einem/r Generalkanzler/in, dem/r Verwaltungsdirektor/in der Universität und aus den Vertreter/innen der Studierenden im Senat zusammen. Drei der Vizerektor/innen sind für die Koordinierung der Tätigkeit der jeweiligen Studienlinien zuständig.

Das Rektorat ist die exekutive Körperschaft der Universitätsverwaltung und hat folgende Zuständigkeiten: Sie setzt die Beschlüsse des Senats in die Tat um; trifft Entscheidungen in den Zeitspannen zwischen den Senatssitzungen; koordiniert die Tätigkeit der Senatskommissionen; bereitet die Zusammenkünfte des Senats vor und erarbeitet die Vorlagen der Senatsbeschlüsse, aufgrund der Vorschläge der Senatskommissionen; koordiniert und kontrolliert die Tätigkeit der Dienste der Universität; fördert die Lösung der sozialen Probleme der Studierenden; verwaltet die Gebäuden der Universität; erarbeitet Antworten auf verschiedene Anträge, sichert die Kooperation mit dem Unterrichtsministerium, der Verwaltung und anderen Institutionen zu.

Das Rektorat hält Zusammenkünfte aufgrund der Initiative des Rektors ab – wann immer es notwendig ist. An den Sitzungen des Kollegs können als Gäste auch Vertreter der Fakultäten oder der Dienste teilnehmen. Der Vertreter/in der Studierenden im Rektorat ist der Studentenpräfekt, gewählt auf zwei Jahre – aus und von den Vertretern der Studierenden im Universitätssenat – durch geheime Wahl, mit einfacher Mehrheit. Damit die Wahl gültig ist, müssen sich daran mindestens 2/3 der Vertreter/innen der Studierenden im Universitätssenat beteiligen.

Der Akademische Rat

Der Akademische Rat wird aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten/innen und anderen Mitgliedern gebildet. Der Präsident und der/die Vizepräsident/inn des Akademischen Rates vertreten die Studienlinien der Universität.

Der Universitätsrektor ist de jure Mitglied im Akademischen Rat. Dem Rat können auch Mitglieder des Internationalen Ausschusses für Consulting – vom Senat ernannt – angehören. Die Wahl und die Arbeiten des Akademischen Rates sind durch die Vorschriften – betreffend den Wahlen und den Funktionen des Rates – geregelt.

Der Akademische Rat erarbeitet Vorschläge zu universitären Vorschriften – gemäß der Entwicklung der Universität und der geltenden Gesetzgebung – und verfasst Projekte zur Umsetzung der Vorschriften, die in der Universitätscharta vorgesehen sind.

Der Akademische Rat erarbeitet Vorlagen zu Strategien und zur Politik der Universität und unterbreitet diese dem Universitätssenat. Der Rat verfasst Massnahmen und schlägt diese vor, im Rahmen des Strategischen Plans der Universität, zwecks Stärkung der Beziehungen der Universität zur sozialen, wirtschaftlichen, administrativen Sphäre, der Kooperation mit ähnlichen Einrichtungen im In- und Ausland, mit nationalen und internationalen Körperschaften, sowie auch Maßnahmen für die Zusicherung der Kompatibilität und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Studiums, der Forschung und der Dienstleistungen der Universität sowie auch für die Erhöhung des Einkommens der Angestellten und die Verbesserung der Arbeits- und Studiumsbedingungen für Angestellte und Studierende.

Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat der Universität besteht aus den Mitgliedern des Senatskollegiums, den Dekan/innen, dem Studentenpräfekt, den Direktor/innen der universitären Kollegien (Mitglieder des Universitätssenats), einem Vertreter der Forschungseinrichtungen, den Vorsitzenden der administrativen, technischen Dienste, der Buchhaltung und dem Rechtsberater der Universität. Der Verwaltungsrat gewährleistet die operative Verwaltung der Universität.

An den Arbeiten des Verwaltungsrates können als Gäste die Verwalter der Fakultäten, die Vertreter der Gewerkschaften, der Studentenvereine, der Direktor der Zentralen Universitätsbibliothek und die Vertreter der Außenstellen teilnehmen.

Der Verwaltungsrat tagt wöchentlich oder wann immer es notwendig ist.

Die Beschlüsse des Verwaltungsrates sind verbindlich für die Lehrstühle, Departments, Departments der Studienlinien, Fakultäten, Universitätskollegien, Forschungsstellen und Dienststellen der Universität.

Die Fakultäten

Die Fakultäten bilden sich aus Departments, aus den Departments der Studienlinien (rumänische, deutsche, ungarische), Lehrstühlen, Institute, Bibliotheken, Laboratorien, Forschungsstellen und technischen Werkstätten.

Der Universitätssenat billigt die Errichtung, Umorganisierung oder Auflösung der Fakultäten, aufgrund des schriftlichen Antrags der jeweiligen Lehrstühle, der Professorenausschüssen oder der betreffenden Fakultäten, der Studienlinien, des Senatskollegiums oder nach einer Überprüfung durch die Senatsausschüsse. Die Errichtung einer Fakultät erfolgt durch Regierungsverordnung.

Die Fakultät bestimmt ihre eigene Struktur gemäß den Vorschriften der Charta, je nach den didaktischen und wissenschaftlichen Bedürfnisse und dem vorhandenen Budget.

Die Fakultät erfreut sich der universitären Autonomie im wissenschaftlichen, didaktischen, finanziellen und administrativen Bereich, innerhalb der vorhandenen Bestimmungen. Die Fakultät verwaltet ihre Fonds aus dem staatlichen Haushalt und diejenige, die von außeretatlichen Quellen stammen (eigene Einkünfte, Zinsen, Spenden, Sponsering und Gebühren seitens privater oder juristischer Personen aus dem In- und Ausland, im Rahmen der geltenden Gesetze) und betreibt eine eigene Struktur- und Personalpolitik.

Die Fakultät wird organisiert und agiert aufgrund der Universitätscharta, den Vorschriften der Universität und der eigenen Regelungen.

Aufgrund der Autonomie gestalten die Fakultäten ihre eigene akademische Verwaltungsstruktur, gemäß der Charta und der eigenen Vorschriften.

Die Fakultät wird durch den Professorenausschuss geleitet. Die Fakultät erarbeitet ihre eigenen Vorschriften, die den Ablauf des Studiums und der wissenschaftlichen Forschung bestimmen, sowie auch die eigenen Wahlregeln, gemäß der Charta und der allgemeinen Wahlregelung der Universität (Anhang 3).

a.) Der Professorenrat/Professorenausschuss der Fakultät

Der Professorenrat ist aus Lehrkräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Studierenden und dem Universitätsverwalter/in zusammengesetzt.

Im Rat sind alle Abteilungen, Lehrstühle, Studienlinien und Forschungseinrichtungen vertreten. Durch seine Zusammensetzung behält der Professorenrat die Gliederung der Fakultät auf Studienlinien, gemäß der multikulturellen Struktur der Universität, bei. Der Direktor/in einer Studienlinie kann ein Dekan/in, Vizedekan/in, Kanzler/in oder ein anderes Mitglied des Professorenrates sein.

Die Lehrstuhlleiter/innen und die Direktoren/innen der Kollegien sind de jure Mitglieder im Professorenrat. Der Rat tritt monatlich zusammen, in einer ordentlichen Sitzung, je nach Planung, die am Anfang eines jeden Studiensemesters erfolgt und in außerordentlichen Sitzungen, aufgrund der Zusammenberufung durch den Dekan/in, des Kollegiums des Professorenrates oder auf Antrag mindestens ½ ihrer Mitglieder. In einer zweiten ordentlichen Sitzung werden die Fachausschüsse gebildet, unter der Leitung eines Mitglieds des Rates.

Die Fachausschüsse des Professorenrates werden nach dem Modell der Senatsausschüsse bestimmt.

Der Professorenrat bestätigt die Leitenden der Lehrstühle, Departments und der Forschungseinrichtungen, gewählt durch die Lehrstühle, Abteilungen oder Forschungsstellen. Der Professorenrat kann eine solche Bestätigung verweigern oder einen Leiter eines Lehrstuhls, Departments oder Forschungsstelle, des Kanzler/in, der Mitglieder des Rates gesetzesgemäß suspendieren.

Aufgrund der universitären Autonomie besitzt der Professorenrat folgende Kompetenzen:

  • Bestimmt die Entwicklungsstrategie der Fakultät, im Einklang mit der Entwicklungsstrategie der Universität, sowie den didaktischen und wissenschaftlichen Programmen; erarbeitet Vorschläge für die Struktur der Fakultät (Departments, Lehrstühle, Forschungsstellen); bestimmt die Anzahl der Studierenden der jeweiligen Abteilungen, Fachrichtungen und die Zulassungsmodalitäten, je nach den Vorschlägen der Lehrstühle;
  • Erstellt Vorschläge für die Fachrichtungen für Diplom-, Magister- und Doktoratsstudien aufgrund der Anträge der Lehrstühle;
  • Bestätigt das Personalschema (Lehrkräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, technisch-administratives Personal); bestätigt die Prüfungsausschüsse für die Besetzung der freien didaktischen Stellen und prüft die Vorschläge der Fachausschüsse für die Ernennungen der didaktische Stellen;
  • Erarbeitet Vorschläge für die Errichtung autonomer Forschungs- oder Dienststellen, gemäß der Charta und der gesetzlichen Bestimmungen; bestimmt die Funktion dieser Einrichtungen und bestätigt das Personalschema sowie die wissenschaftlichen Grade;
  • Genehmigt die Vorschläge der Lehrstühle betreffend der wissenschaftlichen Doktoratsbetreuer/innen und für die Leiter der forschenden Einrichtungen.

Der Professorenrat setzt die Prinzipien und Bestimmungen des Senatsausschusses für Finanzierung, wirtschaftliche Integration und soziale Angelegenheiten in die Tat um; genehmigt das allgemeine Budget der Fakultät und der Lehrstühle, bringt die Entlohnungsprinzipien des didaktischen, forschenden und technisch-administrativen Personals in Anwendung.

Am Anfang des Studienjahres teilt der Professorenrat das Fakultätsbudget für die Departments und Lehrstühle auf. Der Rat bestimmt den Zweck der Ausgaben und ihre Höhe, die Investitionen und ihren Ablauf. Der Rat kann verschiedene Budgetposten auch während des Jahres ändern.

Der Professorenrat bestimmt die Anzahl der verliehenen Stipendien.

Der Professorenrat bestimmt die Strategie der internationalen, akademischen Kooperation und macht Vorschläge für die internationale Kooperation, die von den anderen Bestandteilen der Fakultät unterstützt wird.

Der Professorenrat genehmigt die Vorschläge der Lehrstühle betreffend der Verleihung des Ehrendoktortitels, des Ehrensenatortitels, des Ehrenprofessortitels und der Eigenschaft als beratender Professor. Der Professorenrat kann jährlich die Verlängerung der Tätigkeit der Lehrkräfte im Pensionsalter vorschlagen.

Der Professorenrat kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Lehrkräfte vorschlagen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Professorenrat kann die Prozedur der geheimen Wahl anwenden, auch in anderen Fällen, als die ausschließlich vom Gesetz vorgesehenen.

Der Professorenrat trifft Entscheidungen, mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mit der Anwesenheit mindestens 2/3 der Gesamtzahl der Mitglieder.

b.) Das Kollegium des Professorenrats der Fakultät

Das Kollegium des Professorenrates ist aus dem Dekan/in, den Vizedekanen/innen, dem Fakultätskanzler/in und dem Kanzler/in der Studierenden gebildet. Der Vertreter der Departments der Studienlinien im Kollegium ist der Dekan/in, Vizedekan/in und Kanzler/in. Der Professorenrat organisiert eine Sitzung des erweiterten Kollegiums falls Anlass zur Diskussion spezifischer Probleme besteht, mit der zusätzlichen Teilnahme der Leiter/innen der Lehrstühle, der Direktor/innen der Departments, der Departments der Studienlinien, der Kollegien und der Forschungsstellen. Die Mitglieder des erweiterten Kollegiums haben Abstimmungsrecht über die spezifischen Probleme die diskutiert werden.

Das Kollegium des Professorenrates ist das exekutive Organ der akademischen Verwaltung innerhalb der Fakultät. Das Kollegium hat folgende Befugnisse: Anwendung der Beschlüsse des Professorenrates, trägt die Entscheidungen in der Zeitspanne zwischen den Sitzungen des Professorenrates; koordiniert die Tätigkeit der Ausschüsse des Professorenrates; bereitet die Sitzungen des Professorenrates vor; koordiniert das administrative und technische Personal; verteilt die Räumlichkeiten der Fakultät; betreibt die Lösung der sozialen Angelegenheiten; sichert die zügige Leitung der Fakultät; formuliert Antworten auf die verschiedenen Anträge; führt die Kooperation mit in- und ausländischen Einrichtungen; nimmt die Durchführung der Prüfungen vor; organisiert die Zulassung zum Studium; sorgt für die Erscheinung der Publikationen der Fakultät.

c.) Das Department

Diese Einrichtung kann auf der Ebene der Universität oder der Fakultäten gebildet werden. Die Rolle der Departments ist die Konzentrierung des wissenschaftlichen Potentials, die Koordinierung der einheitlichen Politik im eigenen Kompetenzrahmen, die Zusicherung einer effektiven Nutzung der Ressourcen und des Eigentums der Universität. Die Departments werden auf Antrag der Fakultäten, mit der Zustimmung des Senats, gegründet.

Die Leiter/innen der Lehrstühle eines Departments und die Verantwortlichen der Studienlinien bilden das Kollegium des Departments und bestimmen durch Wahl einen Direktor/in, der gewöhnlich einer der Leiter/innen eines Lehrstuhls ist.

Das Kollegium des Departments ernennt einen wissenschaftlichen Sekretär/in aus der Reihe der Lehrkräfte des Departments. Falls es der Budgetrahmen zulässt, kann man auch ein administratives Sekretariat einrichten.

Das Department veröffentlicht die didaktischen Programme am Anfang jedes Studienjahres und publiziert eigene Zeitschriften.

d.) Das Department der Studienlinie

Dieses Department setzt sich aus allen Mitgliedern (Lehrkräfte) der Fakultäten innerhalb der jeweiligen Studienlinie zusammen. Die Leitung des Departments der Studienlinie ist aus dem Ausschuss des Departments gebildet (Direktor/in des Departments und ein Stellvertreter/in).

Das Department der Studienlinie trifft Entscheidungen betreffend der eigenen Entwicklung, je nach den vorherrschenden Notwendigkeiten.

Das Department einer Studienlinie hat folgende Zuständigkeiten:

  • Die Entwicklungspolitik der Studienlinie;
  • Die Personalpolitik der Studienlinie;
  • Der Inhalt der Fächer innerhalb der Studienlinie;
  • Die Organisation der Tätigkeiten der Studienlinie (wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen, Dokumentationen, Besuche der eingeladenen Fachleute usw.)

Die Entscheidungen des Departments einer Studienlinie werden dem Professorenrat der Fakultät zur Genehmigung vorgelegt. Falls eine Entscheidung nicht gebilligt wird, wird diese auf Antrag des Departments dem Universitätssenat unterbreitet, der dann diesen nach der eigenen Prozedur verhandeln wird.

  e.) Der Lehrstuhl

Der Lehrstuhl ist die fundamentale Einheit der Universität, organisiert aufgrund der verwandten Disziplinen. Die Leitung des Lehrstuhls geschieht durch das eigenes Gremium des Lehrstuhls, gebildet aus dem Lehrstuhlleiter/in, seinem Stellvertreter/in und dem Sekretär/in dieses Gremiums. Die Lehrstühle, die in mehreren Studienlinien unterrichten, werden in der Zusammensetzung des Gremiums, Vertreter aller dieser Studienlinien haben.

In den Lehrstühlen wo auf Rumänisch, Ungarisch und Deutsch unterrichtet wird, werden diese Studienlinien durch einen Verantwortlichen vertreten. Diese Verantwortlichen sind Mitglieder des leitenden Gremiums und haben folgende Zuständigkeiten: Bestimmung der Struktur des Personals für die jeweilige Studienlinie, Organisation der Vorlesungen innerhalb jeder Studienlinie, der Personalpolitik im Rahmen der jeweiligen Studienlinie.

Im Rahmen der Lehrstühle kann man auch Arbeitsgruppen organisieren, die von einem Verantwortlichen der Gruppe geleitet werden.

Die Ernennung des Verantwortlichen der Arbeitsgruppe erfolgt aufgrund der Vorschriften des Lehrstuhls. Im Gefüge der Lehrstühle kann man auch Forschungsstellen oder Dienstleistungsstellen einbinden, die sich selbst finanzieren; die Ernennung der jeweiligen Leiter/innen dieser Einrichtungen werden vom Professorenrat genehmigt.

Auf der Grundlage der universitären Autonomie hat ein Lehrstuhl folgende Zuständigkeiten:

  • Erarbeitung der strategischen Entwicklungspläne und des Personalschemas;
  • Unterbreiten von Vorschlägen für die Fachrichtungen des Diplom-, Magister- und Doktoratsstudiums; Vorschläge für die wissenschaftlichen Betreuer/innen der Doktoratsprogramme; koordiniert die autonomen Forschungsstellen und sorgt für deren finanzielle Unterstützung; macht Vorschläge für die Änderungen bei der Entlohnung der Lehrkräfte; schlägt internationale akademische Kooperationsprojekte vor; macht Vorschläge für die Verleihung des Ehrendoktor-, Ehrensenator- und Ehrenprofessortitel; macht Vorschläge für die Einstellung der Tätigkeit der Lehrkräfte, des wissenschaftlichen Personals und des technisch-administrativen Personals.
  • Erarbeitet didaktische Programme für das Diplom-, Magister-, und Doktoratsstudium sowie auch für Forschung und Weiterbildung;
  • Organisiert wissenschaftliche Veranstaltungen; evaluiert die didaktischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten der Lehrkräfte und der wissenschaftlichen Mitarbeiter; macht Vorschläge für zu besetzende Stellen und ernennt die Prüfungskommissionen für deren Besetzung; macht Vorschläge für die Ernennung der beratenden Lehrkräfte, für die Verlängerung der Arbeitsverträge des Personals im Pensionsalter.

Der Lehrstuhl erstellt einen Haushaltsentwurf (Einkünfte und Ausgaben) aufgrund seiner dezentralisierten Zuständigkeiten.

Der Lehrstuhl beschließt jährlich die Publikation der Vorlesungsunterlagen, der wissenschaftlichen Materialien, der Seminarhefte und anderer Unterlagen.

Der Lehrstuhl entscheidet jährlich über die wissenschaftlichen Programme seiner didaktischen und forschenden Unterteilungen.

Der Lehrstuhl kann Forschungs-, Aufbau- und Doktoratsstipendien aus den eigenen Ressourcen verleihen. Die Entscheidungen im Rahmen des Lehrstuhls werden mit der Mehrheit der Stimmen getroffen, mit einer Präsenz von mindestens 2/3 der Mitglieder.

 

Einrichtungen

Forschungseinrichtungen

Die Universität kann Forschungseinrichtungen ins Leben rufen, die aus dem Universitätsetat, durch teilweise finanzielle Unterstützung oder durch Selbstfinanzierung unterhalten sind.

Die Forschungseinrichtungen sind Institute, Zentren, Forschungsgruppen und Laboratorien. Diese Forschungsstellen werden auf Antrag der Lehrstühle, Departments, Professorenräte der Fakultäten oder des Universitätssenats eingerichtet. Sie vereinen Lehrkräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Studierende.

Die Universität organisiert ihre technologische Einrichtung durch eigene Stellen für Forschung und Entwicklung und in Kooperation mit anderen Einrichtungen.

Die Forschungsstellen betreiben vorwiegend wissenschaftliche Forschung, aber können auch didaktische Tätigkeiten ausüben.

Die Leiter/innen der Forschungsstellen sind: Direktor/innen für Institute und Zentren, Chefs für die Forschungsgruppen oder Labors. Sie werden gemäß den Vorschriften ernannt und durch den Professorenrat anerkannt.

Die Zuständigkeit der Forschungseinrichtungen ist: Erstellung von Forschungsprojekte; Organisation der Forschungstätigkeit; Durchführung der Forschungsprojekte; Verbreitung der Forschungsresultate; Zusicherung der finanziellen Mitteln; Verfassen von wissenschaftlichen Publikationen; Organisation von wissenschaftlichen Veranstaltungen.

Forschungsstellen kann man auch für eine begrenzte Zeit einrichten, je nach dem vorhandenen Budget, den Finanzierungsquellen oder dem wissenschaftlichen Bedarf.

Die Forschungseinrichtungen aus dem Gefüge des Rektorats werden im erweiterten Senat durch den Leiter/in der jeweiligen Forschungsstelle vertreten.

Die Forschungsstellen verfügen über ein eigenes Budget, das am Jahresanfang oder während des Finanzjahres, je nach den vorhandenen Mitteln, gebilligt wird.

Die Forschungsstellen können technisches und administratives Personal anstelleninnerhalb der verfügbaren finanziellen Mittel – für eine befristete oder unbefristete Zeitspanne.

Einrichtungen für Beratung, Technologietransfer, Produktion und Dienstleistungen

Die Universität kann Stellen für Beratung, Technologietransfer, Produktion und Dienstleistungen mit Selbstfinanzierung einrichten. Diese sind Institute für Forschung/Entwurf, Zentren, Arbeitsgruppen und Laboratorien.

Diese Einrichtungen werden auf Vorschlag der Lehrstühle, Departments, Professorenräte der Fakultäten oder des Universitätssenats gegründet. Sie vereinen Lehrkräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Studierende und anderes Personal. Die Leiter/innen dieser Einrichtungen für Beratung, Technologietransfer, Produktion und Dienstleistungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ernannt und von den jeweiligen Professorenräten anerkannt. Diese Einrichtungen können auf eine begrenzte Zeitspanne, je nach dem Budget oder den vorhandenen Finanzierungsmitteln, funktionieren.

Die Einrichtungen für Beratung, Technologietransfer, Produktion und Dienstleistungen verfügen über ein eigenes Budget, entschieden am Jahresanfang oder während des finanziellen Jahres, aufgrund der vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Universität Babes-Bolyai fördert die Partnerschaft mit internationalen Unternehmen im Bereich der Beratung und Dienstleistung, mit der Beteiligung der Universität am Stammkapital.

 

Sekretariate

Die Sekretariatstätigkeit innerhalb der Universität wird durch das Sekretariat des Rektorats, die Sekretariate der Fakultäten und der Außenstellen geleistet. Das Sekretariat des Rektorats ist in den Studienlinien (Rumänisch, Ungarisch und Deutsch) organisiert, mit gesondertem Personal und eigenem Organigramm. Diese Sekretariate funktionieren aufgrund der Vorschriften des Verwaltungsrates und sind funktionell den jeweiligen Prorektor/innen und organisatorisch dem Generalkanzler/in untergeordnet.

Die Sekretariate der Fakultäten und der Außenstellen sind nach den Studienlinien (Rumänisch, Ungarisch und Deutsch), mit gesondertem Personal und eigenem Organigramm, strukturiert.

Das Personal der Sekretariate der Universität wird durch Ausschreibung eingestellt; eine Grundbedingung für alle Posten ist die Kenntnis einer Fremdsprache und EDV-Kenntnisse. Der Generalsekretär/in der Universität und die Chefsekretär/innen der Fakultäten bilden das Sekretariatskollegium, das periodisch Zusammenkünfte organisiert, um die Koordinierung der Sekretariatstätigkeiten zu gewährleisten.

Je nach den verfügbaren Ressourcen können die Lehrstühle und Departments Sekretär/innen mit voller Beschäftigung an den Lehrstühlen aufnehmen. Die Finanzierung dieser Stellen geschieht aus dem Budget oder aus Förderprojekten, internationalen Kooperationsprojekten oder Sponsering. Die Lehrstuhlsekretär/innen sind den Lehrstuhlleiter und dem Chefsekretär/in der Fakultät unterstellt.

 

Direktionen und Dienste

I. Allgemeine Verwaltungsdirektion.
a) Die technische Investitions- und Eigentumsverwaltungsdirektion umfasst folgende Strukturen: Verwaltungs- und Schutzdienst; Sozialdienst; Dienst für Restaurants und Cafeterias; Dienst für Sportkomplex und Sporträume; Technischer Dienst; Filmlabor.
b) Die Finanz- und Buchhaltungsdirektion umfasst den Finanzdiest und die Buchhaltungsabteilung.

II. Verlag Cluj University Press.
III. Publikationen der Universität.
IV. Das Generalsekretariat umfasst den wissenschaftlichen Forschungsdienst; die Stelle für Studienunterlagen; die Abteilung für Magister- und Doktoratsstudium; den Bildungsdienst für Erwachsene; den Dienst für Universitätsmanagement und Gewährleistung der Qualität.
V. Das Department für Humane Ressourcen umfasst den Dienst für humane Ressourcen und Vermittlung; den Dienst für Entlohnungspolitik und Gehälter.
VI. Stelle für universitäre Kooperationsprojekte, Beziehungen zum Wirtschaftssektor und Alumni-Kooperation.
VII. Department für Image der Universität.
VIII. Stelle für Technologietransfer.
IX. Informationsdepartment.
X. Zentrum für Internationale Kooperation: Zentrum für organisatorische Entwicklung und Internationalisierung des Unterrichts; Dienst für Universitäre Abkommen; Dienst für Internationale Studierende; Programmstelle; Stelle für ausländische Stipendien; Stelle für Cotutela-Studium.
XI. Zentrum für Weiterbildung und Fernstudium.
XII. Der Botanische Garten.
XIII. Dem Rektor untergeordnete Einrichtungen: Büro für inneres öffentliches Audit; Juristischer Dienst.

Je nach der Dynamik der institutionellen Entwicklung kann der Senat der Universität « Babes-Bolyai » die Errichtung neuer Dienste oder deren Umordnung entscheiden. Die Dienste werden von Leitern geführt und durch den allgemeinen Verwaltungsdirektor/in koordiniert. Die Dienste und Büros werden durch Beschluss des Universitätssenats bestimmt. In den Kollegien ist das administrative Personal dem Direktor/in des Kollegiums unterstellt.