Die Fakultäten
Die Fakultäten bilden sich aus Departments, aus den Departments der Studienlinien (rumänische, deutsche, ungarische), Lehrstühlen, Institute, Bibliotheken, Laboratorien, Forschungsstellen und technischen Werkstätten.
Der Universitätssenat billigt die Errichtung, Umorganisierung oder Auflösung der Fakultäten, aufgrund des schriftlichen Antrags der jeweiligen Lehrstühle, der Professorenausschüssen oder der betreffenden Fakultäten, der Studienlinien, des Senatskollegiums oder nach einer Überprüfung durch die Senatsausschüsse. Die Errichtung einer Fakultät erfolgt durch Regierungsverordnung.
Die Fakultät bestimmt ihre eigene Struktur gemäß den Vorschriften der Charta, je nach den didaktischen und wissenschaftlichen Bedürfnisse und dem vorhandenen Budget.
Die Fakultät erfreut sich der universitären Autonomie im wissenschaftlichen, didaktischen, finanziellen und administrativen Bereich, innerhalb der vorhandenen Bestimmungen. Die Fakultät verwaltet ihre Fonds aus dem staatlichen Haushalt und diejenige, die von außeretatlichen Quellen stammen (eigene Einkünfte, Zinsen, Spenden, Sponsering und Gebühren seitens privater oder juristischer Personen aus dem In- und Ausland, im Rahmen der geltenden Gesetze) und betreibt eine eigene Struktur- und Personalpolitik.
Die Fakultät wird organisiert und agiert aufgrund der Universitätscharta, den Vorschriften der Universität und der eigenen Regelungen.
Aufgrund der Autonomie gestalten die Fakultäten ihre eigene akademische Verwaltungsstruktur, gemäß der Charta und der eigenen Vorschriften.
Die Fakultät wird durch den Professorenausschuss geleitet. Die Fakultät erarbeitet ihre eigenen Vorschriften, die den Ablauf des Studiums und der wissenschaftlichen Forschung bestimmen, sowie auch die eigenen Wahlregeln, gemäß der Charta und der allgemeinen Wahlregelung der Universität (Anhang 3).
a.) Der Professorenrat/Professorenausschuss der Fakultät
Der Professorenrat ist aus Lehrkräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, Studierenden und dem Universitätsverwalter/in zusammengesetzt.
Im Rat sind alle Abteilungen, Lehrstühle, Studienlinien und Forschungseinrichtungen vertreten. Durch seine Zusammensetzung behält der Professorenrat die Gliederung der Fakultät auf Studienlinien, gemäß der multikulturellen Struktur der Universität, bei. Der Direktor/in einer Studienlinie kann ein Dekan/in, Vizedekan/in, Kanzler/in oder ein anderes Mitglied des Professorenrates sein.
Die Lehrstuhlleiter/innen und die Direktoren/innen der Kollegien sind de jure Mitglieder im Professorenrat. Der Rat tritt monatlich zusammen, in einer ordentlichen Sitzung, je nach Planung, die am Anfang eines jeden Studiensemesters erfolgt und in außerordentlichen Sitzungen, aufgrund der Zusammenberufung durch den Dekan/in, des Kollegiums des Professorenrates oder auf Antrag mindestens ½ ihrer Mitglieder. In einer zweiten ordentlichen Sitzung werden die Fachausschüsse gebildet, unter der Leitung eines Mitglieds des Rates.
Die Fachausschüsse des Professorenrates werden nach dem Modell der Senatsausschüsse bestimmt.
Der Professorenrat bestätigt die Leitenden der Lehrstühle, Departments und der Forschungseinrichtungen, gewählt durch die Lehrstühle, Abteilungen oder Forschungsstellen. Der Professorenrat kann eine solche Bestätigung verweigern oder einen Leiter eines Lehrstuhls, Departments oder Forschungsstelle, des Kanzler/in, der Mitglieder des Rates gesetzesgemäß suspendieren.
Aufgrund der universitären Autonomie besitzt der Professorenrat folgende Kompetenzen:
- Bestimmt die Entwicklungsstrategie der Fakultät, im Einklang mit der Entwicklungsstrategie der Universität, sowie den didaktischen und wissenschaftlichen Programmen; erarbeitet Vorschläge für die Struktur der Fakultät (Departments, Lehrstühle, Forschungsstellen); bestimmt die Anzahl der Studierenden der jeweiligen Abteilungen, Fachrichtungen und die Zulassungsmodalitäten, je nach den Vorschlägen der Lehrstühle;
- Erstellt Vorschläge für die Fachrichtungen für Diplom-, Magister- und Doktoratsstudien aufgrund der Anträge der Lehrstühle;
- Bestätigt das Personalschema (Lehrkräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, technisch-administratives Personal); bestätigt die Prüfungsausschüsse für die Besetzung der freien didaktischen Stellen und prüft die Vorschläge der Fachausschüsse für die Ernennungen der didaktische Stellen;
- Erarbeitet Vorschläge für die Errichtung autonomer Forschungs- oder Dienststellen, gemäß der Charta und der gesetzlichen Bestimmungen; bestimmt die Funktion dieser Einrichtungen und bestätigt das Personalschema sowie die wissenschaftlichen Grade;
- Genehmigt die Vorschläge der Lehrstühle betreffend der wissenschaftlichen Doktoratsbetreuer/innen und für die Leiter der forschenden Einrichtungen.
Der Professorenrat setzt die Prinzipien und Bestimmungen des Senatsausschusses für Finanzierung, wirtschaftliche Integration und soziale Angelegenheiten in die Tat um; genehmigt das allgemeine Budget der Fakultät und der Lehrstühle, bringt die Entlohnungsprinzipien des didaktischen, forschenden und technisch-administrativen Personals in Anwendung.
Am Anfang des Studienjahres teilt der Professorenrat das Fakultätsbudget für die Departments und Lehrstühle auf. Der Rat bestimmt den Zweck der Ausgaben und ihre Höhe, die Investitionen und ihren Ablauf. Der Rat kann verschiedene Budgetposten auch während des Jahres ändern.
Der Professorenrat bestimmt die Anzahl der verliehenen Stipendien.
Der Professorenrat bestimmt die Strategie der internationalen, akademischen Kooperation und macht Vorschläge für die internationale Kooperation, die von den anderen Bestandteilen der Fakultät unterstützt wird.
Der Professorenrat genehmigt die Vorschläge der Lehrstühle betreffend der Verleihung des Ehrendoktortitels, des Ehrensenatortitels, des Ehrenprofessortitels und der Eigenschaft als beratender Professor. Der Professorenrat kann jährlich die Verlängerung der Tätigkeit der Lehrkräfte im Pensionsalter vorschlagen.
Der Professorenrat kann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Lehrkräfte vorschlagen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Professorenrat kann die Prozedur der geheimen Wahl anwenden, auch in anderen Fällen, als die ausschließlich vom Gesetz vorgesehenen.
Der Professorenrat trifft Entscheidungen, mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, mit der Anwesenheit mindestens 2/3 der Gesamtzahl der Mitglieder.
b.) Das Kollegium des Professorenrats der Fakultät
Das Kollegium des Professorenrates ist aus dem Dekan/in, den Vizedekanen/innen, dem Fakultätskanzler/in und dem Kanzler/in der Studierenden gebildet. Der Vertreter der Departments der Studienlinien im Kollegium ist der Dekan/in, Vizedekan/in und Kanzler/in. Der Professorenrat organisiert eine Sitzung des erweiterten Kollegiums falls Anlass zur Diskussion spezifischer Probleme besteht, mit der zusätzlichen Teilnahme der Leiter/innen der Lehrstühle, der Direktor/innen der Departments, der Departments der Studienlinien, der Kollegien und der Forschungsstellen. Die Mitglieder des erweiterten Kollegiums haben Abstimmungsrecht über die spezifischen Probleme die diskutiert werden.
Das Kollegium des Professorenrates ist das exekutive Organ der akademischen Verwaltung innerhalb der Fakultät. Das Kollegium hat folgende Befugnisse: Anwendung der Beschlüsse des Professorenrates, trägt die Entscheidungen in der Zeitspanne zwischen den Sitzungen des Professorenrates; koordiniert die Tätigkeit der Ausschüsse des Professorenrates; bereitet die Sitzungen des Professorenrates vor; koordiniert das administrative und technische Personal; verteilt die Räumlichkeiten der Fakultät; betreibt die Lösung der sozialen Angelegenheiten; sichert die zügige Leitung der Fakultät; formuliert Antworten auf die verschiedenen Anträge; führt die Kooperation mit in- und ausländischen Einrichtungen; nimmt die Durchführung der Prüfungen vor; organisiert die Zulassung zum Studium; sorgt für die Erscheinung der Publikationen der Fakultät.
c.) Das Department
Diese Einrichtung kann auf der Ebene der Universität oder der Fakultäten gebildet werden. Die Rolle der Departments ist die Konzentrierung des wissenschaftlichen Potentials, die Koordinierung der einheitlichen Politik im eigenen Kompetenzrahmen, die Zusicherung einer effektiven Nutzung der Ressourcen und des Eigentums der Universität. Die Departments werden auf Antrag der Fakultäten, mit der Zustimmung des Senats, gegründet.
Die Leiter/innen der Lehrstühle eines Departments und die Verantwortlichen der Studienlinien bilden das Kollegium des Departments und bestimmen durch Wahl einen Direktor/in, der gewöhnlich einer der Leiter/innen eines Lehrstuhls ist.
Das Kollegium des Departments ernennt einen wissenschaftlichen Sekretär/in aus der Reihe der Lehrkräfte des Departments. Falls es der Budgetrahmen zulässt, kann man auch ein administratives Sekretariat einrichten.
Das Department veröffentlicht die didaktischen Programme am Anfang jedes Studienjahres und publiziert eigene Zeitschriften.
d.) Das Department der Studienlinie
Dieses Department setzt sich aus allen Mitgliedern (Lehrkräfte) der Fakultäten innerhalb der jeweiligen Studienlinie zusammen. Die Leitung des Departments der Studienlinie ist aus dem Ausschuss des Departments gebildet (Direktor/in des Departments und ein Stellvertreter/in).
Das Department der Studienlinie trifft Entscheidungen betreffend der eigenen Entwicklung, je nach den vorherrschenden Notwendigkeiten.
Das Department einer Studienlinie hat folgende Zuständigkeiten:
- Die Entwicklungspolitik der Studienlinie;
- Die Personalpolitik der Studienlinie;
- Der Inhalt der Fächer innerhalb der Studienlinie;
- Die Organisation der Tätigkeiten der Studienlinie (wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen, Dokumentationen, Besuche der eingeladenen Fachleute usw.)
Die Entscheidungen des Departments einer Studienlinie werden dem Professorenrat der Fakultät zur Genehmigung vorgelegt. Falls eine Entscheidung nicht gebilligt wird, wird diese auf Antrag des Departments dem Universitätssenat unterbreitet, der dann diesen nach der eigenen Prozedur verhandeln wird.
e.) Der Lehrstuhl
Der Lehrstuhl ist die fundamentale Einheit der Universität, organisiert aufgrund der verwandten Disziplinen. Die Leitung des Lehrstuhls geschieht durch das eigenes Gremium des Lehrstuhls, gebildet aus dem Lehrstuhlleiter/in, seinem Stellvertreter/in und dem Sekretär/in dieses Gremiums. Die Lehrstühle, die in mehreren Studienlinien unterrichten, werden in der Zusammensetzung des Gremiums, Vertreter aller dieser Studienlinien haben.
In den Lehrstühlen wo auf Rumänisch, Ungarisch und Deutsch unterrichtet wird, werden diese Studienlinien durch einen Verantwortlichen vertreten. Diese Verantwortlichen sind Mitglieder des leitenden Gremiums und haben folgende Zuständigkeiten: Bestimmung der Struktur des Personals für die jeweilige Studienlinie, Organisation der Vorlesungen innerhalb jeder Studienlinie, der Personalpolitik im Rahmen der jeweiligen Studienlinie.
Im Rahmen der Lehrstühle kann man auch Arbeitsgruppen organisieren, die von einem Verantwortlichen der Gruppe geleitet werden.
Die Ernennung des Verantwortlichen der Arbeitsgruppe erfolgt aufgrund der Vorschriften des Lehrstuhls. Im Gefüge der Lehrstühle kann man auch Forschungsstellen oder Dienstleistungsstellen einbinden, die sich selbst finanzieren; die Ernennung der jeweiligen Leiter/innen dieser Einrichtungen werden vom Professorenrat genehmigt.
Auf der Grundlage der universitären Autonomie hat ein Lehrstuhl folgende Zuständigkeiten:
- Erarbeitung der strategischen Entwicklungspläne und des Personalschemas;
- Unterbreiten von Vorschlägen für die Fachrichtungen des Diplom-, Magister- und Doktoratsstudiums; Vorschläge für die wissenschaftlichen Betreuer/innen der Doktoratsprogramme; koordiniert die autonomen Forschungsstellen und sorgt für deren finanzielle Unterstützung; macht Vorschläge für die Änderungen bei der Entlohnung der Lehrkräfte; schlägt internationale akademische Kooperationsprojekte vor; macht Vorschläge für die Verleihung des Ehrendoktor-, Ehrensenator- und Ehrenprofessortitel; macht Vorschläge für die Einstellung der Tätigkeit der Lehrkräfte, des wissenschaftlichen Personals und des technisch-administrativen Personals.
- Erarbeitet didaktische Programme für das Diplom-, Magister-, und Doktoratsstudium sowie auch für Forschung und Weiterbildung;
- Organisiert wissenschaftliche Veranstaltungen; evaluiert die didaktischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten der Lehrkräfte und der wissenschaftlichen Mitarbeiter; macht Vorschläge für zu besetzende Stellen und ernennt die Prüfungskommissionen für deren Besetzung; macht Vorschläge für die Ernennung der beratenden Lehrkräfte, für die Verlängerung der Arbeitsverträge des Personals im Pensionsalter.
Der Lehrstuhl erstellt einen Haushaltsentwurf (Einkünfte und Ausgaben) aufgrund seiner dezentralisierten Zuständigkeiten.
Der Lehrstuhl beschließt jährlich die Publikation der Vorlesungsunterlagen, der wissenschaftlichen Materialien, der Seminarhefte und anderer Unterlagen.
Der Lehrstuhl entscheidet jährlich über die wissenschaftlichen Programme seiner didaktischen und forschenden Unterteilungen.
Der Lehrstuhl kann Forschungs-, Aufbau- und Doktoratsstipendien aus den eigenen Ressourcen verleihen. Die Entscheidungen im Rahmen des Lehrstuhls werden mit der Mehrheit der Stimmen getroffen, mit einer Präsenz von mindestens 2/3 der Mitglieder.